Tierquälerische „Anbindehaltung“ darf kein UNESCO-Weltkulturerbe werden

Der Landkreis Garmisch-Partenkirchen plant, die dortige Kulturlandschaft als UNESCO-Weltkulturerbe schützen zu lassen. In diesem Zuge soll ausdrücklich auch die „Anbindehaltung“ von Rindern als schützenswertes Kulturgut eingestuft werden. Animal Rights Watch sieht darin einen Versuch, den Titel „Weltkulturerbe“ für die Legitimierung überkommener Tierquälerei zu missbrauchen.

21. Januar 2020, Garmisch-Partenkirchen

“Anbindehaltung” weit verbreitet

Bundesweit leben 1,1 Million Rinder in der sogenannten „Anbindehaltung“. Jedes zehnte Rind ist davon betroffen, die meisten davon in kleineren Betrieben – auch mit Bio-Siegel. In Garmisch-Partenkirchen werden sogar mehr als 50 Prozent aller Kühe in der Milchindustrie „angebunden“.

Zu Bewegungslosigkeit verdammt

Die betroffenen Tiere sind mit einer kurzen Kette, einem Strick oder Eisengestänge am Hals fixiert. Der verbleibende Bewegungsspielraum reicht gerade einmal dafür aus, dass sich die Kühe hinlegen und wieder aufstehen können. Monatelang stehen sie so praktisch bewegungslos auf einer Stelle ohne die geringste Abwechslung. Diese Bewegungslosigkeit macht nicht nur ein natürliches Bewegungs- und Sozialverhalten der Tiere unmöglich, sie werden zudem krankheitsanfällig und verwahrlosen sehr oft auch äußerlich.

Auszeichnung würde Verbot erschweren

Die sogenannte „Anbindehaltung“ widerspricht eindeutig dem Tierschutzgesetz, sie ist unsägliche Tierquälerei und keine kulturelle Errungenschaft, die geschützt werden sollte. Eine Auszeichnung als Weltkulturerbe würde diese Tierquälerei in ein positives Licht rücken und damit künftige Verbotspläne des Gesetzgebers erschweren. Erst im Dezember 2019 hat das Verwaltungsgericht Münster eine ganzjährige „Anbindehaltung“ als tierschutzwidrig eingestuft und damit die Einschätzung des Bundesrates aus dem Jahr 2016 bestätigt. Ganz im Sinne der Milchlobby versucht die Weltkulturerbe-Bewerbung aus Garmisch-Partenkirchen nun zulasten der Tiere das Ende der „Anbindehaltung“ möglichst lange hinauszuzögern.

Nachtrag vom 28.01.2020

Am 21. Januar haben wir darauf hingewiesen, dass der Landkreis Garmisch-Partenkirchen das bewegungslose Fesseln von Rindern, die sogenannte „Anbindehaltung“, als Teil seiner Welterbe-Bewerbung anführt. Nachdem zahlreiche Medien dieses Thema aufgegriffen haben, zuletzt auch die Branchenzeitschrift top agrar, ist der Begriff „Anbindehaltung“ nun plötzlich aus dem Text verschwunden.

Ein Erfolg? Nein, denn inhaltlich hat sich nichts geändert. Wo im Originaltext der „Erhalt der Kombinationshaltung von Nutztieren (Anbindehaltung mit Weidegang)“ als Schlüsselfrage genannt wird, ist es in der neuen Fassung der „Erhalt der Kombinationshaltung von Nutztieren mit Weidegang“. Das klingt besser, meint aber genau dasselbe. Denn „Kombinationshaltung“ ist eben nichts anderes als „Anbindehaltung“ mit gelegentlichem Freilauf. Und die hat als tierquälerische Praxis nach wie vor nichts in einem Anerkennungsverfahren zum UNESCO-Welterbe verloren.

Nachtrag von Januar 2021

Noch bis zum 31. Mai 2021 können Sie ein Protestschreiben oder eine Einwendung gegen dieses Vorhaben an den Landrat von Garmisch-Partenkirchen Peter Strohwasser schreiben (welterbe@lra-gap.de).

Stand: 01/2020 | Text: © Animal Rights Watch e.V. | Bilder: © Animal Rights Watch e.V.

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