
Einwendungen gegen Tierfabriken schreiben
Aktionskonzept
Der Neubau oder die Erweiterung von Zucht- und Mastanlagen sowie Schlachthöfen muss durch die zuständigen Bau- und Umweltbehörden genehmigt werden. Ab einer bestimmten Anlagengröße findet dieses Genehmigungsverfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit statt. In solch einem Verfahren ist es jedem Menschen möglich, in Form einer Einwendung Gründe darzulegen, warum die Genehmigung versagt werden sollte. Diese Einwendung kann formlos per Brief, oft aber auch per Fax oder Online-Formular innerhalb einer festgelegten Frist eingereicht werden.
Über laufende Genehmigungsverfahren in ganz Deutschland, bei denen Einwendungen möglich sind, informiert regelmäßig das Bündnis Tierfabriken-Widerstand. Wenn Sie sich intensiver mit dem Thema Genehmigungsverfahren und Einwendungen beschäftigen und selbst nach geplanten Anlagen in Ihrer Umgebung suchen möchten, finden Sie hier ausführliche Informationen und Quellen.
Kommunikationsform: | Schriftlich, online |
Fokus: | Widerstand gegen Tierfabriken |
Ansatz: | Informativ, persönlich |
Benötigte Aktive: | Allein möglich |
Vorteil: | Einwendungen müssen von der Genehmigungsbehörde ernst genommen werden und können das Verfahren mindestens verzögern. |
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Stand: 03/2020 | Text: © Animal Rights Watch e.V. | Bilder: © Pixabay
