Liegender Hund
Heimtiere

Grundsätzlich gilt: Wenn Haustier, dann nur aus dem Tierschutz und nicht von Händlern oder Züchterinnen.

Die Heimtierhaltung

Ein tierliebes Volk?

In jedem dritten deutschen Haushalt leben „Heimtiere”. Im Jahr 2017 belief sich ihre Zahl auf 9,2 Millionen Hunde, 13,7 Millionen Katzen, 6,1 Millionen Kleinsäuger sowie 5,3 Millionen Vögel. Hinzu kommen ungezählte Millionen von Fischen, Reptilien, Amphibien und anderen „Terrarientieren”, die die Haushalte bevölkern. Heißt dies, dass wir ein besonders tierliebes Volk sind? Mitnichten: Ein beträchtlicher Teil dieser Tiere fristet ein jämmerliches Leben – und in den meisten Fällen sind sich die Tierhalter*innen dessen nicht einmal bewusst.

Das Leid der Haustiere

Zwingerhunde, Käfigvögel, Wohnungskatzen, Stallkaninchen, Aquarienfische, Terrarientiere – schon die Benennung vieler „Heimtiere” lässt nichts Gutes ahnen. Die Tiere werden definiert über die Art ihrer Haltung. Genauer: ihres Eingesperrtseins. Während der Status von Hunden und Katzen überwiegend der eines zwar oft verkannten, aber halbwegs „freien” Familienmitgliedes oder Partnerersatzes ist, dienen die meisten Kleintiere als billiges, wegsperrbares Kinderspielzeug, Vögel als pfeifende Pausenclowns hinter Gittern und Reptilien als lebende Dekorationsobjekte.

Die einzigen „Heimtiere”, deren Haltung tierschutzrechtlich näher reglementiert ist, sind Hunde. Von den Bedürfnissen des Rudeltiers Hund sind erlaubte und gängige Praktiken wie Anbinde- oder Zwingerhaltung jedoch weit entfernt. Für die Haltung von Papageien, Kleinvögeln und Reptilien existieren lediglich Gutachten mit Minimalanforderungen, die zudem nicht rechtsverbindlich sind. Für Kleintiere fehlen jegliche konkrete Haltungsanforderungen. Tierquälerische Käfighaltung wird hier allgemein toleriert, obwohl das Bedürfnis nach freier Bewegung und artgerechtem Leben bei allen Tieren gleich ist. Würden Katzen wie Kaninchen in Ställen gehalten, wäre der Aufschrei groß. Nach dem Tierschutzgesetz dürfte es weder „Käfigvögel”, „Stallkaninchen” oder „Zwingerhunde” noch „Aquarien- und Terrarientiere” geben, da allein schon die räumliche Einengung extremes Leid bedeutet. In der Praxis aber spielen die gesetzlichen Vorschriften bei „Heimtieren” oft schlicht keine Rolle.

Während es für andere Waren Altteilentsorgungen gibt, entziehen sich Händler und Züchterinnen der Verantwortung für die verkauften Tiere. Deren „Entsorgung”, wenn sie später unerwünscht sind, übernehmen stattdessen Tierheime und Tierschutzvereine. Dieser Dienst verursacht extreme Kosten, welche über Spendengelder von Tierfreund*innen finanziert werden müssen. Mangelnde finanzielle Mittel und fehlende Kapazitäten für die Opferversorgung bestimmen in vielen Tierheimen längst den Alltag. Die Leidtragenden sind am Ende einmal mehr die Tiere.

Die Entscheidung, mit Tieren zu leben, bedeutet auch die Übernahme einer großen Verantwortung: 15 Jahre für einen Hund, 20 Jahre für eine Katze, 10 Jahre für ein Kaninchen, mehrere Jahrzehnte bei Schildkröten und Papageien. Auch die enormen Kosten, welche eine Tierhaltung mit sich bringt, sind zu berücksichtigen: So verursacht ein Hund im Laufe seines Lebens Kosten von durchschnittlich 10.000 Euro. Wenn Ihre Entscheidung für ein Leben mit Tieren gefallen ist: Unterstützen Sie weder Züchter noch Händlerin in ihren Geschäften mit der „Ware Tier”, sondern übernehmen Sie bitte ausschließlich ein Tier aus dem Tierschutz. Nur so können Sie sicher sein, die oft unwürdigen Bedingungen bei „Produktion”, Transport und Verkauf der Tiere nicht zu unterstützen und stattdessen mit der Aufnahme eines heimatlosen Tieres etwas Gutes zu tun

Einen illegal eingeführten Rassewelpen aus einer ungarischen Zuchtfabrik im Internet bestellen, ein Gürteltier auf einer Exoten-Börse erwerben, eine wild gefangene Schildkröte aus Usbekistan im Zoohandel kaufen oder beim Kaninchenzüchter um die Ecke mal eben ein Kaninchen fürs Kind holen: Der Tierhalter*in von heute stehen alle Möglichkeiten zur Befriedigung ihrer Interessen offen. Die Belange der Tiere jedoch bleiben dabei außen vor. Daher fordern wir heute:

  • die konsequente Anwendung und Durchsetzung des Tierschutzgesetzes im gesamten „Heimtier”-Bereich,
  • Zucht- und Handelsverbote für alle Tiere, für die ein Leben beim Menschen aufgrund ihrer Bedürfnisse unweigerlich mit Leid verbunden ist,
  • sowie die Einführung eines Sachkundenachweises für Züchter*innen, Händler*innen und Halter*innen (ähnlich dem Führerschein).

Nur so kann millionenfaches Tierleid in einem ersten Schritt verhindert werden. Langfristig sollten „Heimtiere” zudem ausschließlich über Tierschutzeinrichtungen an Dritte abgegeben werden. Denn selbst mit Zucht- und Handelsverboten wird die Zahl der Tiere in Not die der geeigneten Halter*innen noch sehr lange übersteigen.

Stand: 08/2019 | Text: © Animal Rights Watch e.V. | Bilder: © Animal Rights Watch e.V., Land der Tiere und Pixabay

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