Bußgeldzuweisungen

Mit Ihren Bußgeldern und Geldauflagen unterstützen Sie unsere Tierrechtsarbeit. Animal Rights Watch e.V. ist als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt.

Bußgelder und Geldauflagen

Bitte unterstützen Sie als Richter*in oder Staatsanwält*in unsere Arbeit mit Ihrer Zuweisung. Vielen Dank!

Wer das Leid der Tiere mindern will, muss es für die Menschen sichtbar machen. Mit sorgfältigen Recherchen und sachlicher Information engagiert sich Animal Rights Watch gegen Verschleierung und Verdrängung, für die Anerkennung von Tierrechten und für eine vegane Lebensweise.

Bußgeldzuweisungen helfen uns dabei. Geldauflagen und Bußgelder, die von Strafgerichten oder der Staatsanwaltschaft verhängt werden, können als Spende an Animal Rights Watch e.V. (ARIWA) geleitet werden. Damit unterstützen Sie unsere Tierrechtsarbeit.

Ihre Zuweisung ist bei uns in guten Händen.

  • Wir sind bei allen Oberlandesgerichten (außer in Berlin und Sachsen) gelistet. Die hierfür notwendigen Voraussetzungen, wie den Nachweis der Gemeinnützigkeit, erfüllen wir. Satzungsänderungen teilen wir unverzüglich mit.
  • Wir verwalten Ihre Geldauflagen zuverlässig. Eingehende und ausbleibende Zahlungen melden wir zeitnah den Gerichten und Staatsanwaltschaften.
  • Wir kommen alljährlich unserer Rechenschaftspflicht gegenüber den Oberlandesgerichten nach.

Bankverbindung

Stand: 08/2019 | Text: © Animal Rights Watch e.V. | Bild: © Land der Tiere

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