Undercover-Recherchen

ARIWA deckt durch die Veröffentlichung von Undercover-Recherchen immer wieder auf, welche Grausamkeiten sich hinter den Mauern der Tierindustrie abspielen. Nur so wird sichtbar, was alltäglich den Tieren angetan wird. Undercover-Recherchen sind die einzige Möglichkeit die Wahrheit abseits der für die Presse vorbereiteten Vorzeigeställe aufzudecken.

Der Widerstand der mächtigen Tierindustrie gegen diese Arbeit ist groß. Denn die Wahrheit ist ihr größter Feind unsere effektivste Waffe gegen Tierausbeutung. Wir gehen Meldungen nach, recherchieren vor Ort, stellen Anzeigen und nehmen Kontakt zu Behörden und Medien auf. Diese Arbeit ist emotional belastend, gefährlich und Undercover-Recherchen sind aufwendig und teuer. Aber sie sind alternativlos.

Wir benötigen daher dringend deine Hilfe: Mit einer Recherche-Patenschaft unterstützt du durch einen frei wählbaren monatlichen Beitrag gezielt diese Arbeit und bekommst eine Urkunde. Aber auch Einzelspenden helfen diese Arbeit fortzuführen und auszubauen. Danke für deine Unterstützung!

Häufig gestellte Fragen

Der Verein und seine Vertreter*innen handeln bei Recherchen ausschließlich gesetzeskonform. Selbst das nächtliche Betreten von Stallanlagen ist nicht grundsätzlich strafbar, sondern oftmals sogar Rechtfertigender Notstand und damit ein notwendiges Mittel unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung.

Für die Erstellung von Filmaufnahmen werden Wirtschaftsgebäude ohne Zustimmung der Eigentümer betreten. Dazu werden jedoch weder Türen noch Fenster aufgebrochen, nichts wird verändert oder beschädigt. Rechtlich entspricht dies maximal einem milden Hausfriedensbruch. Dem gegenüber steht regelmäßig die Aufdeckung von Tierschutzverstößen, darunter häufig schwere, lang andauernde Leiden. Das Recht der Tiere auf physische und psychische Unversehrtheit und auf ein Leben ohne Qual und Bedrängnis überwiegt das Hausrecht der Anlagenbetreiber und deren wirtschaftliche Interessen. Dieser Einschätzung folgen auch Gerichte. Im Februar 2018 wurden drei ARIWA-Recherche-Aktivist*innen in der dritten Instanz vom Oberlandesgericht Naumburg freigesprochen, nachdem bereits Amts- und Landgericht zum gleichen Ergebnis kamen. Die Gerichte erkannten den rechtfertigenden Notstand, da die zuständigen Behörden nicht anders dazu gebracht werden konnten, einzuschreiten und Missstände abzustellen, außer durch das Erstellen und Veröffentlichen der Zustände durch das ARIWA-Undercover-Team. Der Richter bestärkte die Aktivist*innen sogar im ihrem Tun und sprach alle drei frei!  Im April 2019 urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in einem anderen Verfahren, dass die Ausstrahlung von schockierenden Bildern selbst dann erlaubt sein kann, wenn in den Ställen alle Gesetze eingehalten werden.

ARIWA macht rechtlich legitimierte Recherchen selbst, veröffentlicht aber auch Recherchematerial von Dritten, die diese Linie überschreiten, solange die Aufnahmen gewaltfrei entstanden sind. Mehr zum rechtlichen Wirkungsbereich von ARIWA ist hier zu lesen.

Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Filmaufnahmen wird häufig behauptet, es ginge ARIWA nicht um den Schutz der Tiere, sondern um finanzielle Einnahmen. Tatsächlich stellt ARIWA sein Material jedoch grundsätzlich kostenfrei zur Verfügung. Unser satzungsgemäßes Ziel ist es, das Leid fühlender Lebewesen zu beenden, nicht uns an diesem Leid zu bereichern. Aus diesem Grund wird auch die Arbeit in unserem Verein zum allergrößten Teil ehrenamtlich erbracht. Im Gegensatz dazu haben die Menschen und Organisationen, die uns finanzielle Motive unterstellen, in aller Regel ein direktes wirtschaftliches Interesse daran, dass sich an den dokumentierten Zuständen nichts ändert. Das entbehrt nicht einer gewissen Ironie.

Die Originalaufnahmen aus jedem Betrieb bestehen aus einer ungeschnittenen Filmsequenz, an deren Beginn ein eingeschaltetes GPS-Gerät und eine tagesaktuelle Zeitung abgefilmt werden. Dadurch sind Ort und Tag der Aufnahme belegt. Hinzu kommt die professionelle Prüfung durch die TV-Redaktionen. Selbstverständlich veröffentlichen seriöse Redaktionen nichts, ohne sich vorher akribisch von der Authentizität des Materials überzeugt zu haben. Mit vielen Redaktionen arbeiten wir seit Jahren zusammen. Dabei sind wir auf das Vertrauen der Journalist*innen angewiesen. Schon deshalb sind Transparenz und Nachvollziehbarkeit für unsere Arbeit eine absolute Selbstverständlichkeit.

Anders die Tierhalter*innen: Für sie entscheidet nicht, dass sie stets die Wahrheit sagen oder alles genau belegen können. Sondern einfach nur, dass die Menschen ihre Produkte kaufen. Und das geht wesentlich besser und profitabler, wenn man so tut, als läge hinter den Betonmauern der hunderttausenden deutschen Tierhaltungsanlagen das Tierparadies. Durch Falschbehauptungen, wie das Videomaterial sei gefälscht, oder wurde an die Presse verkauft, werden so öffentliche Zweifel gesät und von der eigenen tierquälerischen Branche abgelenkt.

Die Erfahrung aus mehreren Jahrzehnten zeigt, dass auch nach detaillierten Anzeigen mit belegendem Filmmaterial und der Nennung von Zeug*innen die Ermittlungen wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz (TierSchG) fast immer eingestellt werden. Zudem widerspricht aus Sicht von ARIWA auch die formal gesetzeskonforme Tiernutzung eindeutig dem in § 1 TierSchG formulierten Grundsatz, das Leben und Wohlbefinden der Tiere um ihrer selbst willen zu schützen. Fast jeder tierhaltende Betrieb ließe sich wegen Verstößen gegen die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung anzeigen.

Durch Recherchematerial dokumentierte Rechtsverstöße gegen das Tierschutzgesetz werden trotzdem i.d.R. von uns angezeigt, um Leiden zu mildern. Denn nur dann besteht zumindest die Chance, dass Behörden Auflagen gegenüber den Haltern machen. Allerdings vermeiden wir dabei, die öffentliche Wahrnehmung darauf zu lenken, dies seien schwarze Schafe und man könne durch Anzeigen das Leiden in der Tierindustrie abstellen. Daher thematisieren wir diese Anzeigen meist nicht in der Öffentlichkeit. Wir unterstützen die Behörden zudem, wenn sie Informationen von uns anfordern. Wir sind aber kein Ersatz für lokale Veterinärämter.

Leider haben wir nicht die finanziellen und personellen Ressourcen, allen Meldungen vor Ort nachzugehen. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir häufig nur Hilfe zur Selbsthilfe geben können. Dazu erfährst du hier mehr.

Wenn aber gesicherte und dokumentierte Informationen vorliegen, dass in einem tierhaltenden Betrieb gegen Tierschutzrecht verstoßen wird und die zuständigen Behörden nichts tun, obwohl die Missstände bereits von dir mit Nachdruck gemeldet wurden, kannst du uns diesen Betrieb melden. Bitte lies zuvor unbedingt unsere Hinweise zu Meldungen.

Text: © Animal Rights Watch e.V. | Bilder: © Animal Rights Watch e.V.

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