Justizia
Rechtsweg

Mit Strafanzeigen,  wegweisenden Gerichtsurteilen und der Tierschutz-Verbandsklage in Nord-Rheinwestfalen (2013 – 2018) setzen wir uns auch juristisch für die Anerkennung von Tierrechten ein.

Auf dem Rechtsweg für die Anerkennung von Tierrechten

Seit dem 1.8.2002 “schützt der Staat die Tiere im Rahmen der verfassungsgemäßen Ordnung”. Verändert hat das allerdings an der Situation der Tiere nichts. Während allen voran Bundesministerin Julia Klöckner “die hohen Tierschutzstandards” in Deutschland lobt, auf welche „Wissenschaft und Landwirte stolz sein könnten“, leiden vor allem die Tiere in deutschen Ställen millionenfach.

Tierschutz kontra Wirtschaftlichkeit

Die Abwägung von Rechtsgütern – Tierschutz kontra Wirtschaftlichkeit – ist enorm in Schieflage: Tiere vor Schmerzen und Leiden bewahren oder wirtschaftliches “Produzieren” sichern? Ein Beispiel: die betäubungslose Ferkelkastration soll bis Ende 2020 weiter erlaubt sein. Warum? Der tatsächlich von heute auf morgen mögliche Ausstieg aus dieser “Praxis” würde der deutschen Schweinewirtschaft jährlich Mehrkosten von runden 100 Millionen Euro verursachen. Etwa 5 Euro pro Tier würde eine von einem Tierarzt durchgeführte Kastration eines Ferkels unter Narkose kosten. Wer denkt da noch an die Tiere, die 20 Millionen Ferkel, die nun weiterhin jährlich ohne Betäubung und ohne Tierarzt unter immensen Schmerzen kastriert werden?

Verordnungen werden ignoriert

Schon die praktische Umsetzung von verbindlichen Verordnungen scheitert am Widerstand von Politik, Lobby, Justiz und Behörden. Das zeigt die Kastenstandhaltung von Zuchtsauen. Seit 30 Jahren ist geregelt, dass es Sauen in Kastenständen möglich sein muss, sich ungehindert und mit ausgestreckten Beinen hinzulegen. Sauenhalter*innen, Kontrollbehörden, Justiz und Politik kümmerte das bisher wenig. Kaum ein Betreiber hält sich an die entsprechende Verordnung. Erst nachdem endgültig kein Weg mehr daran vorbeigeht, wurde von Bauernverbänden und Politikern über die Umsetzung dieser 30 Jahre alten Verordnung nachgedacht. 2020 wurde eine Neuregelung beschlossen. Diese billigt nicht nur weiterhin illegal enge Käfige. Es gelten auch Übergangszeiten von 8 Jahren (für die Kastenstände im Deckzentrum) bis zu 15 Jahren (Kastenstände im Abferkelbereich). Ab 2028 dürfen Sauen für die Besamung nur noch kurzfristig fixiert werden. Im Abferkelbereich ist die Fixierung noch bis 2025 erlaubt. Am Leid der Tiere wird sich nichts Grundlegendes ändern.

Mit Strafanzeigen, wegweisenden Gerichtsurteilen und der Tierschutz-Verbandsklage in Nord-Rheinwestfalen (2013-2018) setzen und setzten wir uns auch juristisch für die Anerkennung von Tierrechten ein.

Text: © Animal Rights Watch e.V. | Bilder: © Animal Rights Watch e.V.

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