Rechtlicher Wirkungsbereich von Animal Rights Watch

Animal Rights Watch e.V. (ARIWA) oder Vertreter von ARIWA haben sich bei Tätigkeiten für den Verein grundsätzlich gesetzeskonform zu verhalten und bei der Arbeit für ARIWA gegen keinerlei Rechtsvorschriften zu verstoßen. ARIWA wird zudem zu keiner Zeit Dritte oder Vertreter des Vereins dazu animieren oder gar beauftragen diese Grenzen zu überschreiten und weist daraufhin, dass ARIWA für mögliche Verstöße Einzelner keine Verantwortung übernimmt.

Unter anderem recherchiert ARIWA Hintergründe zur industriellen Tierhaltung oder geht konkreten Meldungen über bestimmte Zustände in landwirtschaftlichen Großbetrieben, Tierfabriken oder ähnlichem nach. Dies ist zu einem Großteil Schreibtischarbeit. Es wird jedoch auch vor Ort dokumentiert, mit Tierhaltern und Betreibern gesprochen, gegebenenfalls Anzeige erstattet und Kontakt zu den Veterinärbehörden aufgenommen.

Der Verein und seine Vertreter handeln auch hierbei ausschließlich gesetzeskonform und verstoßen dabei gegen keinerlei Rechtsvorschriften. Insbesondere wird im Namen oder im Auftrag des Vereins kein Betrieb ungefragt betreten, es sei denn, es liegt ein rechtfertigender Notstand vor und es gibt keine andere Möglichkeit, Rechtsverstöße ahnden zu lassen (siehe auch das Urteil des OLG Naumburg). Sollten Aktive oder Vertreter des Vereins diese Linie überschreiten, so geschieht dies nicht in Absprache mit oder gar im Auftrag von ARIWA und ausschließlich in Alleinverantwortung der Betroffenen, die dann als Privatpersonen und nicht als Vertreter oder im Auftrag von Animal Rights Watch handeln.

Falls dem Verein Dokumentationen über Tierquälerei zugespielt oder übergeben werden, die durch gewaltfreien Hausfriedensbruch entstanden sind, und zudem die Zusicherung existiert, dass dabei keinerlei Dinge beschädigt oder verändert wurden, kann der Verein diese Dokumentationen und Erkenntnisse an Behörden und Medien weiterleiten oder selbst veröffentlichen. Das betrifft auch Dokumentationen über die Befreiung und anschließende artgerechte Unterbringung von Tieren aus besonders schlimmer Haltung oder über ähnliche gewaltfreie Aktionen. Damit macht sich der Verein jedoch den jeweils möglicherweise vorliegenden Rechtsbruch nicht zu eigen und möchte damit auch nicht zu Rechtsbrüchen animieren. Animal Rights Watch stellt interessierten Medienvertretern Film- und Fotomaterial nach Absprache und grundsätzlich kostenfrei zur Verfügung.

Stand: 01/2022 | Text: Animal Rights Watch e.V. | Bilder: Animal Rights Watch e.V.

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