Misstand melden
Meldungen

Wir geben Tipps, wie Sie vor Ort aktiv werden können, wenn Sie eine schlimme Tierhaltung beobachten.

Missstände melden

Leider haben wir nicht die finanziellen und personellen Ressourcen, allen Meldungen vor Ort persönlich nachzugehen. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir häufig nur Hilfe zur Selbsthilfe geben können, damit Sie vor Ort aktiv werden können.

Wir empfehlen die von Ihnen vorgefundenen Zustände schriftlich dem zuständigen Veterinäramt und/oder einem lokalen Tierschutzvein zu melden. Nur das Veterinäramt darf den gemeldeten Betrieb kontrollieren und gegebenenfalls Auflagen erteilen. Ein lokaler Tierschutzverein hat eventuell die Möglichkeit lokal Druck zu machen und/oder die betroffenen Tiere in eine neue Unterkunft zu vermitteln.

Dabei sollten Sie folgende Dinge beachten

Machen Sie bitte möglichst detaillierte Angaben über die betreffende Tierhaltung und die von Ihnen vorgefundenen Zustände, Art und Anzahl der Tiere, den genauen Standort und weitere Informationen. Es ist von Vorteil Fotos oder Videomaterial (Handyqualität ist ausreichend) von den Zuständen beizulegen. Melden Sie alle Punkte, die sie von nachstehender Liste beantworten können:

  • Welche Art Misstand möchten Sie melden?
  • Anzahl und Art der Tiere
  • Postalische Anschrift / Lagebeschreibung des Geländes
  • Name und Anschrift der Tierhalter*in
  • Wurde bereits ein Tierschutzverein oder eine Behörde tätig?
  • Ist es schon zu Anzeigen gegen die Tierhalter*in gekommen?
  • Falls Bildmaterial vorliegt, bitte der Meldung beifügen
  • Kontaktdaten von Ihnen, für eventuelle Rückfragen
  • Bitte um Kontrolle der Tierhaltung und eine Eingangsbestätigung der Meldung

Tierschutzrecht

Generell gilt für alle Tiere in Deutschland das Tierschutzgesetz. Das ist jedoch sehr allgemein formuliert und voller Ausnahmeregelungen. Die konkreten Haltungsbestimmungen für viele landwirtschaftlich genutzte Tiere werden in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung geregelt (z.B. für Puten, Rinder oder Wachteln fehlen jedoch konkrete Vorgaben).

Akuter Notfall

Nicht jedes Wildtier, dass nicht flieht, wenn Sie sich ihm nähern, braucht Hilfe. Daher ist gerade bei Jungtieren äußerste Umsicht geboten. Junge Feldhasen, Rehkitze und auch junge Vögel sollten nur mitgenommen werden, wenn sie eindeutig verwaist oder verletzt sind. Oft befindet sich die Mutter in der Nähe und versorgt das Tier sobald sie wieder alleine sind.

Wildtiere, die eindeutig menschliche Hilfe brauchen, sollten in eine fachkundige Auffangstation gebracht werden. Nur wenn das Tier von erfahrenen Tierpfleger*innen großgezogen wird, ist später eine Auswilderung möglich.

Wenn Sie ein herrenloses Haustier gefunden haben, kontaktieren Sie das örtliche Tierheim oder bringen Sie das Tier direkt vorbei. Viele Tiere sind gechipt und beim Deutschen Haustierregister oder Tasso registriert. Tierärzt*innen und manche Tierschutzvereine besitzen Chip-Auslesegeräte, worüber die Halter*innen ermittelt werden können.

Stand: 08/2019 | Text: © Animal Rights Watch e.V. | Bilder: © Animal Rights Watch e.V.

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