
Spendenbescheinigung
Mit einer Spendenbescheinigung können Sie Ihre Spende oder Mitgliedsbeitrag an Animal Rights Watch steuerlich geltend machen.
Wie ist das eigentlich mit der Spendenbescheinigung?
Reicht da nicht mein Kontoauszug?
Du bist Fördermitglied oder Spender*in und zahlst Einkommenssteuer? Dann kannst du deine Spende an Animal Rights Watch steuerlich geltend machen. Zuwendungen werden von Ihrem zu versteuernden Einkommen abgezogen, wenn du die Zahlungen in deiner Einkommenssteuererklärung durch Belege nachweist.
Hast du eine E-Mailadresse, senden wir dir dazu automatisch im Januar des Folgejahres eine Spendenbescheinigung zu, die du deiner Einkommenssteuererklärung beilegen kannst.
Vereinfachtes Nachweisverfahren
Belege für Zuwendungen bis 300 EUR können in der Einkommenssteuererklärung durch ein vereinfachtes Nachweisverfahren eingereicht werden. Dazu benötigst du keine Spendenbescheinigung nach amtlichem Muster. Es genügt die Einreichung der Kontoauszüge* oder Bareinzahlungsbelege* mit den Überweisungen an Animal Rights Watch, wenn zusätzlich Angaben zum begünstigen Verein und zur Spendenart gemacht werden. Die Kontoauszüge oder Bareinzahlungsbelege allein reichen – entgegen weit verbreiteten Missverständnissen – jedoch nicht aus! Der Beleg des Vereins mit den formalen Angaben muss zwingend den Buchungsbestätigungen in der Steuererklärung beigefügt werden. Diese formalen Angaben zum begünstigen Verein haben wir dir an dieser Stelle in einem PDF-Dokument zusammengestellt. Bei Fragen kontaktiere uns gerne.
* Nach einer Verfügung der Oberfinanzdirektion Frankfurt/Main vom 08.02.2006 kann als Buchungsbestätigung auch eine elektronische Buchungsbestätigung wie z.B. der PC-Ausdruck beim Online-Banking verwendet werden.
Text: © Animal Rights Watch e.V. | Bilder: © Animal Rights Watch e.V.
