Spenden
Spendenbescheinigung

Mit einer Spendenbescheinigung können Sie Ihre Spende oder Mitgliedsbeitrag an Animal Rights Watch steuerlich geltend machen.

Wie ist das eigentlich mit der Spendenbescheinigung?

Reicht da nicht mein Kontoauszug?

Sie sind Fördermitglied oder Spender*in und zahlen Einkommenssteuer? Dann können Sie Ihre Spende an Animal Rights Watch steuerlich geltend machen. Zuwendungen werden von Ihrem zu versteuernden Einkommen abgezogen, wenn Sie die Zahlungen in Ihrer Einkommenssteuererklärung durch Belege nachweisen.

Haben wir Ihre E-Mailadresse, senden wir Ihnen dazu automatisch im Januar des Folgejahres eine Spendenbescheinigung zu, die Sie Ihrer Einkommenssteuererklärung beilegen können.

Vereinfachtes Nachweisverfahren

Belege für Zuwendungen bis 300 EUR können in der Einkommenssteuererklärung durch ein vereinfachtes Nachweisverfahren eingereicht werden. Dazu benötigen Sie keine Spendenbescheinigung nach amtlichem Muster. Es genügt die Einreichung der Kontoauszüge* oder Bareinzahlungsbelege* mit den Überweisungen an Animal Rights Watch, wenn zusätzlich Angaben zum begünstigen Verein und zur Spendenart gemacht werden. Die Kontoauszüge oder Bareinzahlungsbelege allein reichen – entgegen weit verbreiteten Missverständnissen – jedoch nicht aus! Der Beleg des Vereins mit den formalen Angaben muss zwingend den Buchungsbestätigungen in der Steuererklärung beigefügt werden. Diese formalen Angaben zum begünstigen Verein haben wir Ihnen an dieser Stelle in einem PDF-Dokument zusammengestellt. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne.

* Nach einer Verfügung der Oberfinanzdirektion Frankfurt/Main vom 08.02.2006 kann als Buchungsbestätigung auch eine elektronische Buchungsbestätigung wie z.B. der PC-Ausdruck beim Online-Banking verwendet werden.

Text: © Animal Rights Watch e.V. | Bilder: © Animal Rights Watch e.V.

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