Füchse
Illegale Fallenjagd

Entdeckt und angezeigt – So können auch Sie aktiv werden gegen Straftaten von Jäger*innen.

Aktiv werden gegen illegale Fallenjagd

Finden Spaziergänger*innen oder Gassigeher*innen durch Zufall Lebendfallen zur Jagd reagieren sie oft ratlos. Nur wenige wissen, was legal ist und wie man vorgehen kann, wenn illegale Fallen gefunden werden. Hier geben wir Tipps und Hinweise.

Lebendfallen entdeckt – Was tun?

Sie stehen gut versteckt in Waldstücken und abseits der Wanderwege: Kasten-, Koffer- oder Röhrenfallen – sogenannte Lebendfallen (siehe auch die Bildergalerie weiter unten). Natürlich ist der Begriff zynisch, da die Tiere zwar lebend gefangen werden, aber nur, um sie dann zu töten.

Durchlauffallen (je nach Beschaffenheit auch Drahtgitterfallen oder Kofferfallen genannt) werden oft an Laufwege von Wild oder sogar über Bachläufe oder Gräben aufgestellt, um die Tiere so besonders zu motivieren, durch sie hindurch zu laufen. Bei Kofferfallen schnappt von oben eine rechteckiger Fangkorb zu, wenn das Tier einen Mechanismus auslöst. Beide Fallenarten werden oftmals beködert, manchmal mit Eiern, anderem Futter oder sogar Kadavern von anderen Tieren. Vor allem Marder oder Füchse sollen mit diesen Fallen gefangen werden. Allerdings verirren sich auch andere Tiere dort hinein, unter Umständen sogar Hauskatzen (deren Abschuss in Nordrhein-Westfalen aber mittlerweile verboten ist).

Gesetzlich reglementiert wird die Fallenjagd durch das Bundesjagdgesetz (BJagdG), die verschiedenen Landesjagdgesetze (LJG) und die Verordnungen zur Durchführung des Landsjagdgesetzes (DVO LJG) der einzelnen Bundesländer. Deswegen können Fallen und die Frage nach deren Legalität immer nur bezogen auf das Bundesland, in dem sie aufgestellt werden, beantwortet werden.

Neben einigen vor allem generelleren Vorgaben in §31 der DVO LJG gibt es einige konkrete Vorgaben, die von Jäger*innen oft missachtet werden.

Wir gehen hier beispielhaft auf NRW und den Fund von vier Lebendfallen im Kreis Steinfurt, in der Nähe von Ibbenbühren ein. Die Zulässigkeit der Fallen regelt das Landesjagdgesetz von Nordrhein-Westfalen, das als eines der strengeren Jagdgesetze in Deutschland gilt.

Fallen müssen in NRW komplett verblendet sein, das heißt, dass dem gefangenen Tier die Sicht nach außen komplett verwehrt wird (§31(1)a). So sollen sich die Tiere in der Falle ruhiger verhalten, da die Wildtiere, gefangen auf engstem Raum sonst in Panik verfallen und einen Ausweg suchen und sich dabei schlimm verletzen könnten. Weiterhin müssen Fallen mit einem elektronischen Meldesystem ausgestattet sein, dass die Jäger*innen umgehend benachrichtigt, wenn die Falle ausgelöst wurde (§31(1)c). Das Meldesystem ersetzt die vorangegangene Pflicht, Fallen zweimal täglich zu kontrollieren, damit Tiere nicht unnötig lange in den Fallen gefangen sind. Allerdings kosten diese Meldesysteme auch mindestens 100€. Außerdem müssen die Fallen so gekennzeichnet sein, dass sie einer Besitzer*in zugeordnet werden können (§31(1)c) und natürlich gelten Schonfristen auch für die Fallenjagd.

Die vier aufgefunden Fallen in der Nähe von Ibbenbüren waren weder verblendet, noch hatten sie eine Markierung oder ein Meldesystem. Weil die Fallen nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet wurden, stand der Verdacht der Jagdwilderei im Raum, da nicht nachgeprüft werden kann, wer die Fallen aufgestellt hat. In diesem Fall wurde vor Ort die Polizei informiert, die die Fallen vor Ort begutachtete und die Fallen ausgelöst hat, damit keine Tiere darin gefangen werden.

Nach einigen Telefonaten konnte der dortige Jagdausübungsberechtige erreicht werden, der sich direkt am Tatort mit der Polizei und den Meldern der illegalen Fallenjagd getroffen hat. Er wurde angewiesen, alle vier Fallen noch am gleichen Tag zu entfernen. Der Fall wurde durch die Behörden ausgiebig dokumentiert und zur Bearbeitung an die Untere Jagdbehörde des Landkreises weiterleitet.

Bei wiederholten und schwerwiegenden Verstößen kann eine solche illegale Fallenjagd auch die Aberkennung des Jagdscheins nach sich ziehen. Vor dem Landjagdgesetz handelt es sich bei diesen Verstößen zunächst nur um Ordnungswidrigkeiten und wird wahrscheinlich verschiedene Bußgeldzahlungen nach sich ziehen. Der hier betroffene Jäger versuchte sich mit Unwissenheit über die Gesetzesänderung zu rechtfertigen, vermied dann aber alle weiteren Äußerungen zu den Anschuldigungen.

Die Fokussierung auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen in diesem Artikel soll nicht den Anschein erwecken, dass Jagd vollkommen in Ordnung sei, wenn nur die Gesetze eingehalten werden. Vielmehr soll der Artikel motivieren, die Augen offen zu halten um gegen die Jagd juristisch vorgehen zu können, wenn sogar noch gegen Minimalvorschriften verstoßen wird. Wir fordern das Ende der Jagd, denn sie ist nicht nur sinnlos, sogar kontraproduktiv, wenn es darum geht, den Wildbestand zu „regulieren“ oder die Verbreitung von Krankheiten zu verhindern. Sie ist auch kostenintensiv und sowohl ethisch wie auch ökologisch ohnehin extrem fragwürdig.

Beispiele von legalen und illegalen Lebendfallen in NRW

Sollten auch Sie solche Jagdeinrichtungen finden und nicht wissen, was Sie tun können, finden Sie nachfolgend einige Tipps und Hinweise zum Vorgehen.

  • Dokumentieren Sie die Fallen mit Fotos und Videos, besonders auch die Mechanismen zur Auslösung und eventuelle Köder. Passen Sie selber auf, oft stehen Wildkameras an Fallen.
  • Setzten Sie in einer Karten-App einen genauen Standort und speichern Sie die Koordinaten, damit die Falle für Sie und Behörden schnell wiederfindbar ist.
  • Oft finden Sie in der Nähe noch weitere Fallen, die auch illegal sein könnten. Wenn Sie Zeit haben, versuchen Sie noch weitere zu finden. Nach der ersten Meldung sind die Jagdpächter*innen vorgewarnt und könnten die Fallen verschwinden lassen.
  • Was legal ist und was nicht, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Prüfen Sie genau die Landesjagdgesetze, um zu wissen, was legal ist.
  • Zuständig für die Kontrolle der Fallen ist die Untere Jagdbehörde des jeweiligen Landkreises. Oft lohnt es sich aber stattdessen zuerst die Polizei zu informieren. Die Polizei ist meist schneller vor Ort und kann später eine wichtige Zeug*in sein. Oft behaupten Jäger*innen im Nachhinein, dass Fallen nicht fängisch gestellt gewesen seien, die Polizei könnte das widerlegen. Allerdings sind Polizist*innen die genauen Regelungen der Jagd oft nicht geläufig.Seien Sie daher gut vorbereitet und haben Sie die entsprechenden Paragrafen und Gesetzestexte parat.
  • Vereinbaren Sie mit den Behörden einen Treffpunkt in der Nähe, beispielsweise bei einer Tankstelle oder einem Wanderparkplatz und begeben Sie sich danach zusammen zu den Fallen. Das Treffen an den Fallen gestaltet sich oft schwierig, da sie mitten im Wald liegen.
  • Sollten Sie keine Zeit oder keine Lust auf direkten Kontakt mit den Behörden haben, können Sie auch später eine E-Mail schreiben. Wenn die Falle illegal ist, können Sie sie vor Ort vorsichtig auslösen (Eigenschutz beachten!), damit kein Tier hineinläuft. Wenn die Falle illegal ist, stellt das keine Behinderung der Jagd dar, da nur die die Behinderung von legalen/berechtigten Fallen als Ordnungswidrigkeit definiert (§55(1)1.) ist.
  • Wir raten dringend vor dem Zerstören der Fallen ab. Sie machen sich strafbar, und könnten dafür belangt werden. Dabei sind es ja die Jäger*innen sind, die sich strafbar gemacht haben. Bei illegalen Fallen haben Sie alle Karten in der Hand und können wesentlich nachhaltiger dafür sorgen, dass die Jagd in dem Gebiet behindert wird.
  • Eine Falle, die nicht „fängisch“ gestellt ist, muss auch nicht die Anforderungen erfüllen. Hier gilt es aufmerksam zu sein – auch wenn die Klappen oben sind und die Falle auf den ersten Blick „fängisch“ aussieht, kann es sein, dass der Mechanismus irgendwo blockiert wurde. Oft werden Fallen auch innerhalb der Schonzeiten so aufgestellt, damit sich die Tiere an die Fallen gewöhnen.
  • Es gibt unzählige verschiedene Arten von Fallen und verschiedene Gesetze, so dass es oft schwer ist, den Überblick zu behalten. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob eine Falle legal oder illegal aufgestellt wurde, machen Sie Fotos und suchen Sie Hilfe bei Menschen, die sich auskennen oder auch unter info@ariwa.de.

Stand: 02/2021 | Text: © Animal Rights Watch e.V. | Bilder: © Die Augen der Anderen und Pixabay

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