
Illegale Fallenjagd
Entdeckt und angezeigt – So können auch Sie aktiv werden gegen Straftaten von Jäger*innen.
Aktiv werden gegen illegale Fallenjagd
Finden Spaziergänger*innen oder Gassigeher*innen durch Zufall Lebendfallen zur Jagd reagieren sie oft ratlos. Nur wenige wissen, was legal ist und wie man vorgehen kann, wenn illegale Fallen gefunden werden. Hier geben wir Tipps und Hinweise.
Lebendfallen entdeckt – Was tun?
Die Fokussierung auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen in diesem Artikel soll nicht den Anschein erwecken, dass Jagd vollkommen in Ordnung sei, wenn nur die Gesetze eingehalten werden. Vielmehr soll der Artikel motivieren, die Augen offen zu halten um gegen die Jagd juristisch vorgehen zu können, wenn sogar noch gegen Minimalvorschriften verstoßen wird. Wir fordern das Ende der Jagd, denn sie ist nicht nur sinnlos, sogar kontraproduktiv, wenn es darum geht, den Wildbestand zu „regulieren“ oder die Verbreitung von Krankheiten zu verhindern. Sie ist auch kostenintensiv und sowohl ethisch wie auch ökologisch ohnehin extrem fragwürdig.
Beispiele von legalen und illegalen Lebendfallen in NRW

Nicht verblendet, kein elektronisches Meldesystem und keine Kennzeichnung der Jagdberechtigten
(Rechtsvorschriften beziehen sich auf das Landesjagdgesetz in Nordrhein-Westfalen)

Kofferfallen müssen im speziellen auch nach oben Verblendet sein, damit bspw. Greifvögel nicht die Köder sehen und in die Falle gehen. Kein elektronisches Meldesystem und keine Kennzeichnung der Jagdberechtigten
(Rechtsvorschriften beziehen sich auf das Landesjagdgesetz in Nordrhein-Westfalen)

Toter Körper eines Rehs, dass in der Nähe einer Falle als Köder („Luder“) ausgelegt wurde. Das ist in Nordrhein-Westfalen legal, solange es sich um sogenanntes „Fallwild“ handelt. Also Tiere, die nicht durch den Jäger, sondern durch Krankheit oder einen Verkehrsunfall ums Leben gekommen sind.

Diese illegale Drahtgitterfalle wurde aufgestellt, damit Tiere sie nutzen, um den Graben zu überqueren. Bei dieser Falle ist der Klappmechanismus ausgelöst, sie ist also nicht „fängisch“.

Fallen sind oft schwer zu sehen.
In der Entfernung sieht man links von dem Hochsitz eine Drahtgitterfalle und einen Holzstamm, an dem eine Wildkamera befestigt ist.

Diese Wildkamera beobachtet eine Falle, so wissen die Jäger*innen welche Tiere sich in der Nähe der Falle aufhalten. Die Kamera wurde so abgeschottet, dass keine öffentlichen Wege auf dem Bild zu sehen sind, ansonsten wäre die Installation dieser Kamera ebenfalls illegal.

Elektronisches Meldesystem, wie es in Nordrhein-Westfalen mittlerweile Pflicht ist (Form, Farbe und Hersteller variieren natürlich). Manchmal sind diese auch etwas versteckt und schwer zu sehen. Meistens sind sie mit einem dünnen Draht mit dem Fallenmechanismus verbunden. Löst der Mechanismus aus, gibt er oft einen lauten Piepton für einigen Sekunden von sich und verschickt eine SMS.

Diese Falle ist vollständig verblendet, so wie es das Landesjagdgesetz in Nordrhein-Westfalen vorschreibt.

Diese massive Röhrenfalle ist vollständig verblendet und in dem Metallkasten mittig an der Vorderseite der Falle befindet sich ein elektronisches Meldesystem, sowie eine Kennzeichnung. Diese Falle darf so außerhalb der Schonzeiten in NRW vollkommen legal betrieben werden.
Sollten auch Sie solche Jagdeinrichtungen finden und nicht wissen, was Sie tun können, finden Sie nachfolgend einige Tipps und Hinweise zum Vorgehen.
- Dokumentieren Sie die Fallen mit Fotos und Videos, besonders auch die Mechanismen zur Auslösung und eventuelle Köder. Passen Sie selber auf, oft stehen Wildkameras an Fallen.
- Setzten Sie in einer Karten-App einen genauen Standort und speichern Sie die Koordinaten, damit die Falle für Sie und Behörden schnell wiederfindbar ist.
- Oft finden Sie in der Nähe noch weitere Fallen, die auch illegal sein könnten. Wenn Sie Zeit haben, versuchen Sie noch weitere zu finden. Nach der ersten Meldung sind die Jagdpächter*innen vorgewarnt und könnten die Fallen verschwinden lassen.
- Was legal ist und was nicht, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Prüfen Sie genau die Landesjagdgesetze, um zu wissen, was legal ist.
- Zuständig für die Kontrolle der Fallen ist die Untere Jagdbehörde des jeweiligen Landkreises. Oft lohnt es sich aber stattdessen zuerst die Polizei zu informieren. Die Polizei ist meist schneller vor Ort und kann später eine wichtige Zeug*in sein. Oft behaupten Jäger*innen im Nachhinein, dass Fallen nicht fängisch gestellt gewesen seien, die Polizei könnte das widerlegen. Allerdings sind Polizist*innen die genauen Regelungen der Jagd oft nicht geläufig.Seien Sie daher gut vorbereitet und haben Sie die entsprechenden Paragrafen und Gesetzestexte parat.
- Vereinbaren Sie mit den Behörden einen Treffpunkt in der Nähe, beispielsweise bei einer Tankstelle oder einem Wanderparkplatz und begeben Sie sich danach zusammen zu den Fallen. Das Treffen an den Fallen gestaltet sich oft schwierig, da sie mitten im Wald liegen.
- Sollten Sie keine Zeit oder keine Lust auf direkten Kontakt mit den Behörden haben, können Sie auch später eine E-Mail schreiben. Wenn die Falle illegal ist, können Sie sie vor Ort vorsichtig auslösen (Eigenschutz beachten!), damit kein Tier hineinläuft. Wenn die Falle illegal ist, stellt das keine Behinderung der Jagd dar, da nur die die Behinderung von legalen/berechtigten Fallen als Ordnungswidrigkeit definiert (§55(1)1.) ist.
- Wir raten dringend vor dem Zerstören der Fallen ab. Sie machen sich strafbar, und könnten dafür belangt werden. Dabei sind es ja die Jäger*innen sind, die sich strafbar gemacht haben. Bei illegalen Fallen haben Sie alle Karten in der Hand und können wesentlich nachhaltiger dafür sorgen, dass die Jagd in dem Gebiet behindert wird.
- Eine Falle, die nicht „fängisch“ gestellt ist, muss auch nicht die Anforderungen erfüllen. Hier gilt es aufmerksam zu sein – auch wenn die Klappen oben sind und die Falle auf den ersten Blick „fängisch“ aussieht, kann es sein, dass der Mechanismus irgendwo blockiert wurde. Oft werden Fallen auch innerhalb der Schonzeiten so aufgestellt, damit sich die Tiere an die Fallen gewöhnen.
- Es gibt unzählige verschiedene Arten von Fallen und verschiedene Gesetze, so dass es oft schwer ist, den Überblick zu behalten. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob eine Falle legal oder illegal aufgestellt wurde, machen Sie Fotos und suchen Sie Hilfe bei Menschen, die sich auskennen oder auch unter info@ariwa.de.
Stand: 02/2021 | Text: © Animal Rights Watch e.V. | Bilder: © Die Augen der Anderen und Pixabay
