Massive Verstöße in weiterer Schweinezuchtanlage

Animal Rights Watch veröffentlichte am 16. Dezember 2014 Bilder aus einer Schweineanlage im Brandenburger Spreewald mit über 52.000 Schweinen. Die Aufnahmen belegen massive Verstöße gegen das Tierschutzgesetz. Veterinärbehörden und Staatsanwaltschaften schreiten nicht ein. Dieser Fall zeigt erneut, dass das Problem der Tierqual in der deutschen Schweinezucht systematisch ist. Frontal21 berichtete.

März 2016, Brandenburg

Die Industrieanlage im idyllischen Spreewald ist eine der verbliebenen riesigen Schweinehaltungen aus DDR-Zeiten. Systematisch zu schmale und zu kurze Kastenstände, veraltete und ausgewaschene Spaltenböden mangelnde Wasserversorgung und großflächig fehlendes Beschäftigungsmaterial: dies sind einige der gravierenden Tierschutzverstöße in dieser Brandenburger Schweinezucht. Da die Verstöße zu langanhaltendem Leiden bei den Tieren führen, liegt nach Ansicht von ARIWA auch ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vor. Wir haben deswegen Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet und verlangen von den Behörden eine sofortige Stilllegung, zumindest aber eine Teilstilllegung des Betriebs.

Ermittlungen eingestellt

Obwohl eine Veterinäramtskontrolle – nach Anzeige durch ARIWA – ergab, dass 5 % der ca. 5.200 gehaltenen Sauen für die Kastenstände zu groß gewesen seien, sah das Veterinäramt darin keine langanhaltenden oder sich wiederholenden erheblichen Schmerzen oder Leiden für die Tiere. Daher hätten die Betreiber nicht tierschutzwidrig gehandelt. Dieser Einschätzung schloss sich die ermittelnde Staatsanwaltschaft Cottbus an und stellte im März 2016 das Ermittlungsverfahren ein.

Insgesamt waren also selbst nach Angaben des Veterinäramts 260 Sauen zu groß für die nicht verordnungskonformen Kastenstände. Dies bedeutet mindestens in 260 Fällen offenkundig lang anhaltendes und erhebliches Leiden, das vermeidbar gewesen wäre. Damit liegt ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vor, dem nicht nachgegangen wurde.

Der Fehler liegt im System

Dieser Fall zeigt erneut, wie wirkungslos das sogenannte Tierschutzgesetz de facto ist. Nicht einmal die Größten der Branche mit ihren offensichtlich problematischen veralteten DDR-Haltungen werden so kontrolliert, dass sie sich wenigstens an die geringen Tierschutzgesetze halten. Anstatt ihre Möglichkeiten zu nutzen, gegen das immense Leid der Tiere vorzugehen, stützen und legitimieren die Staatsanwaltschaften die brutale Tierproduktionsindustrie. Das ist rechtlich, ethisch und politisch nicht zu rechtfertigen.

Wenn Tiere als Wirtschaftsgut, als Ware betrachtet werden, spielen ihre eigenen Interessen keine Rolle mehr. Massenhaftes Leid ist die logische Folge. Wir machen uns als Gesellschaft etwas vor, wenn wir glauben, dass das Problem durch Berufsverbote für Einzelpersonen wie Straathof gelöst werden kann.
ARIWA empfiehlt deshalb eine grundsätzliche Abkehr von der „Nutztier”-Haltung und einen gesellschaftlichen Strukturwandel hin zum bio-veganen Landbau und zu einer veganen Lebensweise.

Stand: 03/2016 | Text: Animal Rights Watch e.V. | Bilder: Animal Rights Watch e.V.

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