Tierwohl

Tierwohllabels sollen „höhere Tierschutzstandards ausloben”. Ziel ist es „tierfreundliches Fleisch” anzubieten und „Tierschutzstandards über das gesetzliche Niveau zu heben”. Bei genauerer Betrachtung zeigt sich, dass Labels vor allem helfen sollen, die Ausbeutung von Tieren weiterhin zu sichern. Denn selbst wenn eine höhere Stufe gewählt wird, ändert sich nichts an den grundlegenden Missständen der Tierhaltung.

Tierwohllabels

Die landwirtschaftliche „Nutztierhaltung“ missachtet systematisch die grundlegenden Bedürfnisse der Tiere wie Platz, Bewegung und soziale Interaktion. Ein artgerechtes Leben bleibt ihnen verwehrt, denn es geht um maximalen Profit bei minimalen Kosten.

Doch diese Missstände sind längst kein Geheimnis mehr. Viele Menschen sind besorgt über die Bedingungen in der Tierhaltung. Als Reaktion auf diese Kritik präsentieren die Lebensmittelindustrie und Politik Kennzeichnungssysteme, die angeblich mehr Transparenz bieten. In Wahrheit sind sie jedoch nichts weiter als ein marktwirtschaftliches Instrument. Die Sorge von Verbraucher*innen ist für die Tierindustrie keine Bedrohung, sondern eine Chance: Mit „besseren Haltungsbedingungen“ lässt sich Geld verdienen.

Label sind ein Versuch, den Markt zu stabilisieren, damit die Ausbeutung von Tieren weitergehen kann. Label werden zudem als Marketing-Werkzeug eingesetzt. Sie vermitteln den Eindruck von ethischer Verantwortung. Unternehmen und Branchenverbände nutzen solche Siegel, um Produkte als „besser“ zu vermarkten. Sie versuchen, das Vertrauen der Verbraucher*innen zurückzugewinnen – damit alles weitergehen kann wie bisher.

Heutzutage ist der Begriff „Tierwohl“ allgegenwärtig. Während er noch in den 1990er Jahren kaum verwendet wurde, hat er sich in den letzten Jahren sowohl im öffentlichen als auch im wissenschaftlichen Diskurs etabliert. Ursprünglich sprach man in der Forschung von Wohlbefinden oder Wohlergehen. Heute gilt „Tierwohl” als Übersetzung von „Animal Welfare“.

Es gibt drei zentrale Ansätze zur Beurteilung des Tierwohls:

Gesundheit und körperliche Funktionsfähigkeit
Hier liegt der Fokus der körperlichen Gesundheit der Tiere. Sie sollen frei von Krankheiten und Verletzungen sein.

Emotionen
Dieser Ansatz untersucht, ob sie Stress, Angst, Schmerz oder auch positive Empfindungen wie Freude erleben.

Natürliches Verhalten und Lebensbedingungen
Hierbei ist die Möglichkeit entscheidend, arteigenes Verhalten auszuleben und in einer Umgebung zu leben, die natürliche Elemente enthält.

Doch was in der Forschung differenziert betrachtet wird, hat die Tierindustrie längst für sich vereinnahmt. Sie nutzen „Tierwohl“, um bestehende Haltungssysteme in einem positiveren Licht darzustellen. Es geht nicht darum, Tiere wirklich vor Leid zu bewahren – es geht darum, die landwirtschaftliche Tierhaltung zu legitimieren und den Konsum von Tierprodukten zu sichern.

Die Illusion von Transparenz und höheren Standards

Tierwohllabel erwecken den Eindruck, dass eine höhere Stufe den Tieren zugutekommt, doch in Wirklichkeit bleibt Tierleid in allen Stufen bestehen. Die Vorgaben liegen meist nur knapp über den gesetzlichen Mindeststandards. Wer glaubt, mit dem Kauf von „besserem“ Fleisch Tierleid zu verhindern, tappt in die Falle einer gut durchdachten Marketingstrategie.

Offiziell sollen die Label Verbraucher*innen Orientierung über die Haltungsbedingungen bieten. Doch statt echte Transparenz zu schaffen, dienen sie vor allem dazu, das Gewissens zu beruhigen – und verschleiern weiterhin das immense Leid in der industriellen Tierhaltung.

Statt auf scheinbare Verbesserungen zu setzen, braucht es einen grundlegenden Wandel – weg von der Ausbeutung und Tötung von Tieren hin zu einer tierfreien, bio-veganen Landwirtschaft.

Haltungsform

Seit 2019 kennzeichnet das Label „Haltungsform“ Fleischprodukte im deutschen Lebensmitteleinzelhandel. Es handelt sich um eine Initiative der Supermarktketten und Discountern. Das „Haltungsform“-Label ist kein staatlich kontrolliertes System, sondern eine freiwillige Maßnahme des Handels.

Anfangs bestand das System aus vier Stufen, die sich an gesetzlichen Mindeststandards und zusätzlichen Kriterien orientierten. Seit 2024 gibt es eine fünfte Stufe, die Produkte aus ökologischer Haltung als höchste Kategorie ausweist. Doch egal ob Stufe 1 oder Stufe 5: Die Tiere leben in Haltungssystemen, die ihre arteigenen Bedürfnisse missachten. Sie leiden unter Stress, Krankheiten und Verletzungen. Am Ende ihres kurzen Lebens erwartet sie alle das brutale Schicksal im Schlachthof.

Die Haltungsform sortiert verschiedene kleinere und größere Tierwohl-Siegel in das mehrstufige System und schafft damit eine Struktur, in der die Siegel nach bestimmten Kriterien eingestuft werden. Sie werden in das Haltungsform-System integriert, ohne dass die einzelnen Siegel vollständig vereinheitlicht oder harmonisiert werden müssen.

Das Label umfasst verschiedene Tierarten, darunter Rinder in der Milchproduktion sowie Schweine, Hühner, Puten, Enten und Kaninchen, die zur Mast gehalten werden.

Bei Mastschweinen unterscheiden sich die Stufen vor allem im Platzangebot, den Beschäftigungsmöglichkeiten und der Art der Unterbringung. Doch wer genau hinsieht, erkennt:
Die Unterschiede zwischen den Stufen sind gering. Mit höheren Stufen vergrößert sich graduell das Platzangebot. Mehr Platz bedeutet nicht automatisch eine bessere Haltung – selbst in höheren Stufen bleibt die Bewegungsfreiheit stark eingeschränkt. Soziale Interaktionen werden beeinträchtigt, Erkundungsverhalten wird behindert. Das kann schädliche Verhaltensweisen wie Aggressionen und Schwanzbeißen fördern. Die fünf Stufen beruhen auf dem Grundprinzip der Stallhaltung. In Stufe 3 erhalten die Schweine zumindest Außenklimareize – entweder durch einen Offenfrontstall oder durch einen ständigen Zugang zu einem Außenbereich. Erst ab Stufe 4 ist die Freilandhaltung möglich, muss aber nicht zwingend umgesetzt werden.

Obwohl in allen Haltungsstufen Beschäftigungsmaterialien wie Stroh oder vergleichbare Substrate vorgeschrieben sind, bleibt deren Menge und Qualität oft unzureichend. Ein bisschen Stroh reicht nicht aus, um die natürlichen Bedürfnisse der Tiere zu erfüllen. Der Mangel führt zu Stress, Aggressionen und Verhaltensstörungen. In Stufe 5 muss Wühlmaterial im Auslauf angeboten werden. Aber das Fehlen natürlicher Böden in Haltungen ohne Weidezugang macht es Schweinen unmöglich, ihr arteigenes Wühlverhalten auszuleben. Selbst in höheren Haltungsstufen sind Spaltenböden erlaubt, obwohl sie nachweislich Atemwegserkrankungen, Lahmheiten, schmerzhafte Klauenveränderungen und vergrößerte oder entzündete Schleimbeutel begünstigen.

Die Bundesregierung hätte die Möglichkeit, durch Gesetze und Verordnungen nicht nur Mindeststandards zu verändern, sondern grundlegende Schritte zur Abschaffung der landwirtschaftlichen Tierhaltung einzuleiten. Statt Konsument*innen durch gezielte Maßnahmen den Zugang zu einer pflanzlichen Ernährung zu vereinfachen, setzt die Regierung auf ein weiteres Label, das Transparenz in der Fleischtheke schaffen soll. Ein Etikett auf der Verpackung – doch hinter den Kulissen bleibt alles beim Alten.

Das staatliche Label durchlief mehrere Entwicklungsphasen. Ursprünglich war ein freiwilliges, dreistufiges Tierwohlkennzeichen geplant. Die Stufen sollten aufeinander aufbauen. Je höher die Stufe, desto strenger die Anforderungen. Doch dieser Vorschlag wurde nicht umgesetzt. Stattdessen entstand ein staatliches Kennzeichnungssystem mit fünf Stufen: „Stall“ (diese Kategorie entspricht den gesetzlichen Vorgaben), „Stall+Platz“, „Frischluftstall“, „Auslauf/Weide“ und „Bio“.

Im August 2023 trat das Gesetz zur Tierhaltungskennzeichnung in Kraft, das ab August 2025 eine verbindliche Haltungskennzeichnung für frisches Schweinefleisch einführt. Die Kriterien beziehen sich bislang nur auf die Mastphase der Schweine. Das Haltungskennzeichen soll zukünftig auch auf andere Tierarten ausgeweitet werden.

Die Kennzeichnung gibt Auskunft über die Haltungsform der Tiere, ohne jedoch konkrete Aussagen zu den Bedingungen oder Tierschutzmaßnahmen zu treffen. Das Label versteht sich also nicht als Tierwohl-Kennzeichen, sondern möchte nach eigenem Anspruch neutral über die Haltungsform der Tiere informieren. Das bedeutet im Klartext: Wie die Schweine gehalten wurden, bevor sie in die Mast kamen, welche Qualen sie beim Transport erleiden oder wie sie im Schlachthof sterben – all das bleibt unerwähnt.

Die Initiative Tierwohl (ITW) ist ein freiwilliges Label-Programm, das seit 2015 Fleischprodukte aus Mastbetrieben kennzeichnet, die bestimmte Kriterien für die Haltung von Tieren erfüllen. Neben den Erzeuger*innen, der Lebensmittelindustrie und dem Handel waren auch Tierschutzorganisationen an der Entwicklung beteiligt. Doch bereits 2016 stiegen der Deutsche Tierschutzbund und ProVieh aus der Initiative aus, da sie die Kriterien als unzureichend erachteten und keine wirklichen Verbesserungen für die Tiere erkennen konnten. Was bleibt, ist ein Label, das den Anschein erweckt, es werde etwas für die Tiere getan.

Betriebe, die an der Initiative Tierwohl teilnahmen, mussten zunächst verpflichtende Basiskriterien einhalten, konnten aber zusätzlich freiwillige Maßnahmen umsetzen. Seit 2021 gibt es nur noch verpflichtende Kriterien. Die Kriterien liegen eng an den gesetzlichen Mindestvorgaben. Betriebe, die an der Initiative Tierwohl teilnehmen, können auch mit der Stufe 2 der „Haltungsform“ gekennzeichnet werden.

Die Initiative Tierwohl erweckt den Anschein, Verbesserungen in der Tierhaltung zu bringen. Was sie tatsächlich erreicht, ist eine Stabilisierung der ausbeuterischen Strukturen der industriellen Landwirtschaft. Sie verhindert eine echte Auseinandersetzung mit den nötigen politischen Veränderungen, da die Agrarlobby behaupten kann, dass Verbesserungen bereits „aus der Branche heraus“ erfolgen. Den Verbraucher*innen wird suggeriert, dass sie durch den Kauf solcher Produkte bereits etwas für das Tierwohl tun, wodurch sich die Politik aus der Verantwortung ziehen kann, den Ausstieg aus der Tierindustrie einzuleiten.

Die Realität hinter den Labels

Die Recherchen von Undercover-Filmteams belegen erhebliche Missstände in Schweinemastbetrieben mit Tierwohllabel. Die Aufnahmen zeigen massive hygienische Probleme in den Haltungssystemen. In den extrem verschmutzten Buchten stauen sich die Exkremente teils mehrere Zentimeter hoch auf dem Boden. Das Exkremente-Gemisch erstreckt sich über große Flächen der Buchten oder des Auslaufs, was auf eine mangelnde Reinigung und unzureichende Entmistung hinweist. Hygiene? Fehlanzeige. Statt die Tiere zu ihrem natürlichen Verhalten zu ermutigen, ist der Auslauf meist ein verdrecktes Areal, das seinen Zweck – Bewegung und Erkundung – nicht im Geringsten erfüllt. Die Tiere sind oft selbst mit Kot verdreckt, was auf eine schlechte Hygiene und damit verbundene gesundheitliche Risiken hinweist.

Die dokumentierten Schweine litten unter Schwanzverletzungen. Schwanzbeißen stellt eine ernstzunehmende Verhaltensstörung dar, die die Tiere erheblich belastet. Weitere dokumentierte Gesundheitsstörungen sind Lahmheiten, Entzündungen, Abszesse und große Wunden. Die Veränderungen waren überwiegend so weit fortgeschritten, dass auf eine unzureichende medizinische Versorgung zu schließen ist. In einem besonders drastischen Fall dokumentierten die Aufnahmen ein Schwein, das aufgrund schwerwiegender körperlicher Beeinträchtigungen nicht mehr in der Lage war, sich eigenständig zu bewegen. Ein klarer Hinweis auf eine schwere Erkrankung oder Verletzung, die dringend tierärztliche Versorgung erfordert. Die starke Verschmutzung des Tieres weist darauf hin, dass ihm zudem die notwendige, regelmäßige hygienische Pflege und medizinische Versorgung verwehrt wurde. Zusätzlich wird das wehrlose Schwein von Anderen angegriffen und dominiert, zum Beispiel durch das Besteigen durch Artgenossen. Es kann sich weder schützen noch in Sicherheit bringen. Die Aufnahmen zeigen, dass dies den Besitzer des Stalls nicht interessiert.

Die Aufnahmen zeigen unvorstellbare Grausamkeit: Der gewaltvolle Umgang mit den Schweinen. Das Schlagen von Schweinen beim Umstallen verursacht Schmerzen, Stress und Belastungen bei den Tieren. Besonders erschreckend ist, dass ein erkranktes Schwein, das nicht mehr in der Lage ist, auf allen vier Gliedmaßen zu stehen und zu gehen, geschlagen wird. Dieses Tier wird in seiner ohnehin schon geschwächten und leidenden Verfassung noch weiter gequält.
Die dokumentierten Missstände spiegeln eine insgesamt sehr schlechte Lebensqualität der Tiere wider, die sowohl körperliche Schmerzen als auch erhebliche Einschränkungen ihrer Verhaltensbedürfnisse und ihres Wohlbefindens erleben. Solche Bedingungen sind untragbar für jedes Tier, das unter diesen Umständen gehalten wird.

Warum Tierwohllabel keine Lösung sind

Tierwohllabel sollen Verbraucher*innen suggerieren, sie könnten durch ihre Kaufentscheidung das Leid der Tiere verringern. Diese individualisierte Verantwortung lenkt jedoch von der eigentlichen Problematik ab: der systematischen Nutzung und Tötung von Tieren in der industriellen Landwirtschaft. Labels ändern nichts daran, dass fühlende Lebewesen als Ware betrachtet und auf maximale Effizienz getrimmt werden.

Was als „Transparenz“ verkauft wird, ist nichts weiter als eine Illusion. Sie sorgen für ein gutes Gewissen und verschleiern das Ausmaß des Leids. Verbraucher*innen werden ermutigt, sich zwischen verschiedenen Haltungsformen zu entscheiden, doch die Unterschiede sind oft marginal. Auch in den höchsten Label-Stufen bleibt das Leid der Tiere immens. Selbst wenn manche Tiere unter besseren Bedingungen gehalten werden, endet ihr Leben dennoch frühzeitig und gewaltsam im Schlachthof.

Tierwohllabel sind ein Instrument der Industrie, um ihre Produkte moralisch aufzuwerten und politisches Handeln zu umgehen. Denn die Einführung von Labels ersetzt oft politische Maßnahmen zur Abschaffung von Missständen oder zögert sie hinaus. Während die Öffentlichkeit über Haltungsstufen diskutiert, bleiben grundlegende Missstände über Jahrzehnte bestehen.

Die Lebensrealitäten der Tiere in den Haltungsformen

Mit höheren Stufen wird das Platzangebot für Masthühner zwar erweitert, doch es bleibt unzureichend, um ihren arttypischen Bedürfnissen gerecht zu werden. Die Haltung beruht auf der Stallhaltung. Ab Stufe 3 müssen sie Zugang zu einem Außenklimabereich erhalten, was jedoch nicht gleichbedeutend ist mit Zugang zu einem Freigelände. Dies ist erst ab Stufe 4 vorgeschrieben. Die Vorgaben zur Beschäftigung von Masthühnern sind unzureichend und berücksichtigen nicht die komplexen Bedürfnisse dieser Tiere. Die Anforderungen sind zu gering, um den Hühnern die Möglichkeit zu geben, ihr artgerechtes Verhalten wie Scharren, Picken oder Staubbaden in einem natürlichen Umfeld auszuleben. Die Vorgaben zur Zuchtlinie sind überwiegend vage formuliert. Ab Stufe 3 wird entweder die tägliche Gewichtszunahme auf 45 Gramm pro Tag begrenzt, wobei sie auf 51 Gramm erhöht werden darf, oder es wird ein Mindestschlachtalter festgesetzt. Doch auch das bedeutet immer noch ein enormes Wachstum, was die Tiere massiv beeinträchtigt.
Mit höheren Stufen wird zwar das Platzangebot für die Puten vergrößert, doch diese Erweiterung bleibt weit hinter den tatsächlichen Bedürfnissen der großen Vögel zurück und erfüllt nicht die Anforderungen an eine artgerechte Haltung. Die Puten erhalten erst ab Stufe 4 Zugang zum Freigelände. Die Vorgaben zur Beschäftigung von Puten sind unzureichend und spiegeln nicht die komplexen Bedürfnisse dieser Tiere wider. Die Anforderungen sind zu gering, um den Tieren die Möglichkeit zu geben, ihr artgerechtes Verhalten wie Scharren, Picken oder Staubbaden in einem für sie natürlichen Umfeld auszuleben. Die Vorgaben zur Zuchtlinie sind überwiegend vage formuliert. Ab Stufe 3 wird entweder die tägliche Gewichtszunahme auf 110 Gramm pro Tag begrenzt, was immer noch einem enormen Wachstum entspricht, oder es wird ein Mindestschlachtalter festgesetzt.

In den Stufen 1 bis 4 ist die Besatzdichte gleich und liegt bei 20 Kilogramm pro Quadratmeter. In Stufe 3 darf die Besatzdichte im Stall sogar auf 25 Kilogramm pro Quadratmeter erhöht werden, wenn die Enten Zugang zu Freiflächen erhalten. In Stufe 5 ist die Besatzdichte sogar um 1 Kilogramm pro Quadratmeter höher als in den Stufen darunter und liegt bei 21 Kilogramm pro Quadratmeter. In allen Stufen ist es erlaubt, Einzeltieren die Schnäbel oder Krallen zu kürzen, nur das systematische Vorgehen ist nicht erlaubt. In allen Stufen werden die Enten in Ställen gehalten, ab Stufe 3 ist es möglich, aber nicht vorgeschrieben, dass die Tiere Zugang zu Freiflächen erhalten. Erst ab Stufe 4 gilt die Stallhaltung mit Zugang zum Freigelände, das auch Zugang zu offenem Wasser als Schwimmmöglichkeit enthalten muss. Allerdings sind die Mindestmaße sehr klein. Eine Wasserstelle muss für 1.000 Enten ausreichen. In den Stufen 2 und 3 müssen die Enten nur Tränken erhalten, in denen sie ihren Kopf eintauchen können. Tränken sind jedoch kein Ersatz für das Bedürfnis, im Wasser zu schwimmen und sich darin ausgiebig zu putzen. Die Vorgaben zur Zuchtlinie sind überwiegend vage formuliert.

Stufe 1, der gesetzliche Standard, erlaubt die Käfighaltung von Kaninchen. Ab Stufe 2 ist eine Bucht vorgegeben, die nach oben offen ist und keine Drahtböden enthalten darf. In beiden Stufen ist die reine Stallhaltung möglich. Ab Stufe 3 müssen die Tiere Außenklimareize erhalten. Zum Beispiel durch eine Offenfront, einen Wintergarten oder einen Auslauf. Stufen 4 und 5 sehen einen ständigen Zugang zum Auslauf oder einer Weide oder die Freilandhaltung vor. Mit höheren Stufen wird das Platzangebot für die Kaninchen vergrößert, erfüllt jedoch nicht die tatsächlichen Bedürfnisse der bewegungsfreudigen Tiere. Die Stufen 1 bis 4 enthalten alle die gleiche Vorgabe zum Beschäftigungsmaterial. Die fünfte Stufe unterscheidet sich, da sie den Zugang zu grob strukturiertem Raufutter an die Verfügbarkeit von Gras koppelt. Ist ausreichend Gras vorhanden, entfällt die Verpflichtung zur Bereitstellung von zusätzlichem Raufutter. Das Nagematerial bleibt jedoch in allen Stufen durchgehend vorgeschrieben. Die Vorgabe zur Zuchtlinie ist auf allen Stufen eher allgemein gehalten und lässt Spielraum für Interpretation.
Alle Stufen erlauben eine Haltung im Laufstall ohne Mindestplatzvorgaben. Pro Rind muss ein Liegeplatz verfügbar sein. Ab Stufe 2 ist es möglich, die Tiere in einem Laufstall ohne Liegeboxen zu halten, dann sind Mindestplatzvorgaben in Quadratmeter vorgegeben. Erst ab Stufe 3 ist die Anbindehaltung verboten. Es ist in allen Stufen erlaubt, die Tiere zu enthornen. Ab Stufe 4 gibt es Mindestvorgaben zum Raufutter. Die Stufen 2, 3 und 4 schreiben eine Bürste vor, an der sich die Tiere kratzen und scheuern können. Es gibt keine Vorgaben, wie viele Bürsten angeboten werden müssen. Stufe 5 schreibt keine Bürste vor.
Mit steigender Stufe wird das Platzangebot für die Tiere zwar erweitert, jedoch nicht im erforderlichen Maße, um den Bedürfnissen der großen Tiere und einer artgerechten Haltung gerecht zu werden. In den Stufen 1 und 2 ist sogar die Anbindehaltung noch zulässig. Erst ab Stufe 3 wird die Anbindehaltung formal untersagt. In allen Stufen ist die grausame Praxis der Enthornung möglich. Erst ab Stufe 4 gibt es Mindestvorgaben zum Raufutter.

Text: © Animal Rights Watch e.V. | Bilder: © Animal Rights Watch e.V.

aktiv fuer tierrechte