Antworten zum Thema Tierrechts-Recherchen

Mitunter werden Animal Rights Watch und den Medien Vorwürfe gemacht, wenn es um die Veröffentlichung von Recherchevideos aus Tieranlagen geht. Um Missverständnissen und Unterstellungen vorzubeugen, beantwortet Animal Rights Watch hier die gängigsten Fragen zum Thema Tierrechts-Recherchen.

Werden die Aufnahmen verkauft?

Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Filmaufnahmen wird häufig behauptet, es ginge ARIWA nicht um den Schutz der Tiere, sondern um finanzielle Einnahmen. Tatsächlich stellt ARIWA sein Material jedoch grundsätzlich kostenfrei zur Verfügung. Unser satzungsgemäßes Ziel ist es, das Leid fühlender Lebewesen zu beenden, nicht uns an diesem Leid zu bereichern. Aus diesem Grund wird auch die Arbeit in unserem Verein zum allergrößten Teil ehrenamtlich erbracht. Im Gegensatz dazu haben die Menschen und Organisationen, die uns finanzielle Motive unterstellen, in aller Regel ein direktes wirtschaftliches Interesse daran, dass sich an den dokumentierten Zuständen nichts ändert. Das entbehrt nicht einer gewissen Ironie.

Sind die Aufnahmen authentisch?

Die Originalaufnahmen aus jedem Betrieb bestehen aus einer ungeschnittenen Filmsequenz, an deren Beginn ein eingeschaltetes GPS-Gerät und eine tagesaktuelle Zeitung abgefilmt werden. Dadurch sind Ort und Tag der Aufnahme belegt. Hinzu kommt die professionelle Prüfung durch die TV-Redaktionen. Selbstverständlich veröffentlichen seriöse Redaktionen nichts, ohne sich vorher akribisch von der Authentizität des Materials überzeugt zu haben. Mit vielen Redaktionen arbeiten wir seit Jahren zusammen. Dabei sind wir auf das Vertrauen der Journalist*innen angewiesen. Schon deshalb sind Transparenz und Nachvollziehbarkeit für unsere Arbeit eine absolute Selbstverständlichkeit.

Anders die Tierhalter*innen: Für sie entscheidet nicht, dass sie stets die Wahrheit sagen oder alles genau belegen können. Sondern einfach nur, dass die Menschen ihre Produkte kaufen. Und das geht wesentlich besser und profitabler, wenn man so tut, als läge hinter den Betonmauern der hunderttausenden deutschen Tierhaltungsanlagen das Tierparadies. Durch Falschbehauptungen, wie das Videomaterial sei gefälscht, oder wurde an die Presse verkauft, werden so öffentliche Zweifel gesät und von der eigenen tierquälerischen Branche abgelenkt.

Warum dauert es teilweise lang bis zur Veröffentlichung?

Recherchen bringen oftmals viele Stunden hochauflösenden Materials, das erst gesichtet und für die Presse aufbereitet werden muss. Das dauert oft seine Zeit. Die Journalist*innen selbst benötigt dann wiederum einige Zeit, um das Material zu bewerten, wasserdicht auf seine Authentizität und Bedeutung zu überprüfen sowie selbstverständlich auch den beschuldigten Beitreiber*innen vorher die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Zudem sind in manchen Fällen Anzeigen erst gemeinsam mit einer Veröffentlichung sinnvoll, weil Behörden in der Vergangenheit schon sehr oft erst mit dem öffentlichen Druck angemessen reagierten.

Werden die Betriebe angezeigt?

Die Erfahrung aus rund zwanzig Jahren zeigt, dass auch nach detaillierten Anzeigen mit belegendem Filmmaterial und der Nennung von Zeug*innen die Ermittlungen wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz (TierSchG) fast immer eingestellt werden. Zudem widerspricht aus Sicht von ARIWA auch die formal gesetzeskonforme Tiernutzung eindeutig dem in § 1 TierSchG formulierten Grundsatz, das Leben und Wohlbefinden der Tiere um ihrer selbst willen zu schützen. Fast jeder tierhaltende Betrieb ließe sich wegen Verstößen gegen die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung anzeigen.

Durch Recherchematerial dokumentierte Rechtsverstöße gegen das Tierschutzgesetz werden trotzdem i.d.R. von uns angezeigt, um Leiden zu mildern. Denn nur dann besteht zumindest die Chance, dass Behörden Auflagen gegenüber den Haltern machen. Allerdings vermeiden wir dabei, die öffentliche Wahrnehmung darauf zu lenken, dies seien schwarze Schafe und man könne durch Anzeigen das Leiden in der Tierindustrie abstellen. Daher thematisieren wir diese Anzeigen meist nicht in der Öffentlichkeit. Wir unterstützen die Behörden zudem, wenn sie Informationen von uns anfordern. Wir sind aber kein Ersatz für lokale Veterinärämter.

Ist das Filmen in den Anlagen illegal?

Für die Erstellung von Filmaufnahmen werden Wirtschaftsgebäude ohne Zustimmung der Eigentümer betreten. Dazu werden jedoch weder Türen noch Fenster aufgebrochen, nichts wird verändert oder beschädigt. Rechtlich entspricht dies maximal einem milden Hausfriedensbruch. Dem gegenüber steht regelmäßig die Aufdeckung von Tierschutzverstößen, darunter häufig schwere, lang andauernde Leiden. Das Recht der Tiere auf physische und psychische Unversehrtheit und auf ein Leben ohne Qual und Bedrängnis überwiegt das Hausrecht der Anlagenbetreiber und deren wirtschaftliche Interessen. Dieser Einschätzung folgen auch Gerichte. Im Februar 2018 wurden drei ARIWA-Recherche-Aktivist*innen in der dritten Instanz vom Oberlandesgericht Naumburg freigesprochen, nachdem bereits Amts- und Landgericht zum gleichen Ergebnis kamen. Die Gerichte erkannten den rechtfertigenden Notstand, da die zuständigen Behörden nicht anders dazu gebracht werden konnten, einzuschreiten und Missstände abzustellen, außer durch das Erstellen und Veröffentlichen der Zustände durch das ARIWA-Undercover-Team. Der Richter bestärkte die Aktivist*innen sogar im ihrem Tun und sprach alle drei frei!  Im April 2019 urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in einem anderen Verfahren, dass die Ausstrahlung von schockierenden Bildern selbst dann erlaubt sein kann, wenn in den Ställen alle Gesetze eingehalten werden. ARIWA macht rechtlich legitimierte Recherchen selbst, veröffentlicht aber auch Recherchematerial von Dritten, die diese Linie überschreiten, solange die Aufnahmen gewaltfrei entstanden sind.

Stand: 02/2022 | Text: Animal Rights Watch e.V. | Bilder: Animal Rights Watch e.V.

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