Klage gegen Veterinäramt Steinfurt eingereicht – Familienbetrieb einer Landwirtschaftsministerin verdient keine Sonderbehandlung

Animal Rights Watch hat am 9. Februar 2018 Klage gegen den Kreis Steinfurt eingereicht. Der Vorwurf: Tierschutzrechtliche Verstöße in der Familienschweinemast Schulze Föcking werden nicht ernst genommen. Die Zustände, die der Tierrechtsverein tierretter.de in dem Betrieb 2017 aufgedeckt hat, waren so eklatant, dass die Schweinemast aus Sicht von ARIWA geschlossen werden muss.

20. Februar 2018, Steinfurt

ARIWA forderte deshalb das Steinfurter Veterinäramt auf, nach § 16a des Tierschutzgesetzes einzuschreiten und den Betreibern die Haltung von Schweinen zu untersagen. Weiterhin wurde die Behörde aufgefordert, Akteneinsicht in die tierschutzrelevanten Unterlagen zu gewähren. Das Veterinäramt hat beide Anträge abgelehnt. Der Familienbetrieb einer Landwirtschaftsministerin darf keine Sonderbehandlung erhalten. Die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt unterstützt dieses Verfahren. Grundlage der Klage ist das Tierschutz-Verbandsklagerecht, für das ARIWA in Nordrhein-Westfalen anerkannt ist.

Zum Sachverhalt

Im Juli 2017 veröffentlichte der Verein tierretter.de grausame Bilder aus der Familienschweinemast der nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsministerin Christina Schulze Föcking. Auf den Aufnahmen waren Schweine mit handtellergroßen eitrigen Wunden, Kampf- und Beinverletzungen sowie Buchten ohne Beschäftigungsmaterial zu sehen. Extreme Ammoniakwerte in der Luft führten zu Augenentzündungen, Lungenerkrankungen und Husten, die Schweine hatten keinen Zugang zu frischem Trinkwasser. Das Veterinäramt in Steinfurt kontrollierte die Ställe und stellte keine Tierschutzverletzungen fest. Es nahm nicht einmal eigene Messungen des Ammoniakwerts in den Stallungen vor. Der Behörde wurde daraufhin vorgeworfen, allenfalls Gefälligkeitskontrollen im Stall der Ministerin durchgeführt zu haben. Solche Kontrollen durch der Ministerin unterstellte Veterinärämter sind wegen Befangenheit untauglich. Auch eine Landwirtschaftsministerin hat kein Anrecht auf eine Sonderbehandlung. Prof. Dr. Hans-Peter Vierhaus von der Berliner Kanzlei Simon und Partner, der ARIWA in dieser Angelegenheit vertritt, sagt: „Die gravierenden Mängel im Haltungssystem und die verzögerte und unzureichende tierärztliche Behandlung schwer erkrankter Tiere machen ein Haltungsverbot unausweichlich.” Die im Bescheid des Veterinäramts geäußerte Rechtsauffassung, die Untersagung stehe „im Ermessen” der Behörde, ist – so Vierhaus – „nach der einschlägigen Rechtsprechung unvertretbar”.

Tierleid ist Standard in der Tierproduktion

ARIWA forderte die Veterinärbehörde Steinfurt auf, den Betreibern Frank und Christina Schulze Föcking den Betrieb von Tierhaltungsanlagen zu untersagen und die tierschutzrelevanten Akten zu diesem Betrieb zur Einsicht freizugeben. Der Kreis Steinfurt ließ die gesetzte Frist verstreichen und lehnte dann beide Forderungen ab. Das ist keine Überraschung. Zum einen nehmen Veterinärbehörden Meldungen durch Tierschutzverbände in den meisten Fällen nicht ernst. Zum anderen verwehrt uns speziell diese Behörde bereits seit Jahren die Einsicht in tierschutzrelevante Akten anderer Verfahren.

Der Betrieb einer Landwirtschaftsministerin repräsentiert wie kein anderer die gesamte Branche. ARIWA selbst hat schon 2016 Filmaufnahmen aus mehreren Ställen hochrangiger Agrarfunktionäre veröffentlicht. Diese Recherche zeigte deutlich, dass Tierleid Standard in der Tierproduktion ist. Da reihen sich die Bilder aus dem Stall Schulze Föcking nahtlos ein. Aus diesem Grund fordert ARIWA seit Jahren den Komplettausstieg aus der Tierhaltung und die Förderung der bio-veganen Landwirtschaft.

Stand: 02/2018 | Text: Animal Rights Watch e.V. | Bilder: tieretter.de

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