Kastenstände
Tierschutz-Verbandsklage

Die Tierschutz-Verbandsklage ist die einzige Möglichkeit, das geltende Tierschutzrecht konsequent umzusetzen.

Tiere brauchen einen Anwalt: Tierschutz-Verbandsklage

Mithilfe des Verbandsklagerechts kann fallbezogen sichtbar gemacht werden, wie sich Rechtsvorschriften widersprechen, wie geduldete Praktiken von den geltenden Rechtsnormen abweichen und wie die Tierindustrie damit tagtäglich systematisch gegen die grundlegenden Bedürfnisse der Tiere verstößt. Das Tierschutz-Verbandsklagerecht gibt Tierschutzorganisationen die Möglichkeit, auf rechtlichem Weg wirksam dagegen vorzugehen. Daher brauchen wir die Tierschutz-Verbandsklage auf Landes- und Bundesebene.

Warum für die Tierschutz-Verbandsklage?

Tierschützer*innen und Tiernutzer*innen: rechtliches Ungleichgewicht

Der Tierschutz ist seit 2002 im Grundgesetz verankert. Das Tierschutzgesetz und Verordnungen regeln den Umgang mit Tieren. Im § 1 des Tierschutzgesetzes heißt es „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen“. Doch genau dies ist zigmillionenfach an der Tagesordnung. Tagtäglich wird gegen Tierschutz-Verordnungen verstoßen. Nur mit der Tierschutz-Verbandsklage können Tierschutzorganisationen bei Missständen stellvertretend für die Tiere deren Einhaltung einfordern und gegebenenfalls klagen.

Ohne die Verbandsklage können Tierschutzorganisationen lediglich Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft erstatten. Diese führen jedoch meist nicht zu Ermittlungen und klärenden Gerichtsverfahren. Tiernutzer*innen hingegen können im eigenen Interesse durch alle Instanzen klagen, wenn sie sich in ihren Rechten verletzt fühlen. So können Wissenschaftler*innen vor Gericht ziehen, wenn ihnen die Genehmigung zu Tierversuchen untersagt wurde, weil sie sich in ihrer Berufsfreiheit eingeschränkt fühlen. Tiernutzer*innen, die sich durch die ohnehin sehr niedrigen Tierschutzstandards in ihren Rechten beeinträchtigt sehen, können die Auflagen und Weisungen einer Behörde gerichtlich überprüfen lassen. Diese Möglichkeit muss umgekehrt auch gegeben sein, um dem Rechtsgut Tierschutz zur Geltung zu verhelfen.

Dass das Tierschutz-Verbandsklagerecht dabei nicht zu einer Klagewelle führt, haben die Erfahrungen in NRW und in anderen Bundesländern gezeigt: Die anerkannten Tierschutzverbände nutzen das Klagerecht verantwortungsvoll und konstruktiv.

Wider die Ohnmacht der Behörden

Mangelhafte oder fehlende Kontrollen in tierhaltenden Betrieben führen regelmäßig dazu, dass Rechtsverstöße jahrelang nicht aufgedeckt werden. Das liegt nicht nur an der hohen Arbeitsbelastung der Veterinärämter, von denen viele systematisch und chronisch unterbesetzt sind. Die Amtstierärzt*innen werden bei ihrer Arbeit auch mit erheblichen Schwierigkeiten konfrontiert. Da Behörden von Tierhalter(innen verklagt werden können, müssen sie beim Einsatz für mehr Tierschutz stets mit deren Gegenwehr rechnen. Langwierige Rechtsstreitigkeiten und Schadensersatzforderungen können die Folge sein.

Trifft eine Amtstierärzt*in also eine Entscheidung zugunsten der Tiere, geht sie für die eigene Behörde ein Risiko ein. Das führt nicht selten dazu, dass engagierte Amtsveterinär*innen von ihren Vorgesetzten ausgebremst werden oder resignieren. Diese Konfliktlage darf nicht auf Kosten der Tiere gehen! Indem es die Tierschutz-Verbandsklage ermöglicht, Behördenentscheide gerichtlich prüfen zu lassen und Behördenversäumnisse aufzudecken, wird sie die Praxis des Verwaltungshandelns ändern und damit langfristig die Position der Behörden gegenüber den Tierhalter*innen stärken.

Tiere brauchen eine Anwält*in

Wer selbst nicht klagen kann, wie etwa minderjährige oder behinderte Menschen, erhält eine gesetzliche Vertreter*in. Eine solche Vertreter*in brauchen auch die Tiere: Gegen Tierschutz-Vergehen bei der Haltung oder bei Tierversuchen kann nur mit der Tierschutz-Verbandsklage wirkungsvoll vorgegangen werden. Sonst besteht ein rechtliches Ungleichgewicht zwischen Tierschützer*innen und Tiernutzer*innen, das unweigerlich auf Kosten der Tiere geht.

Text: © Animal Rights Watch e.V. | Bilder: © Animal Rights Watch e.V.

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