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Tierschutz-Verbandsklage

Die Tierschutz-Verbandsklage ist die einzige Möglichkeit, das geltende Tierschutzrecht konsequent umzusetzen.

Wie nutzte ARIWA die Tierschutz-Verbandsklage?

2013 bis 2018 existierte in Nordrhein-Westfalen das Tierschutz-Verbandsklagerecht. Neun Tierschutzverbände, darunter Animal Rights Watch, waren dafür anerkannt. Das Gesetz ermöglicht es den Vollzug bestehender Gesetze und Verordnungen vor Gericht einzuklagen. ARIWA hat in diesen fünf Jahren vier Verbandsklagen auf den Weg gebracht, die im Erfolgsfall gravierende Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Tierhaltung und deren Überwachung hätten.

So wirkt ARIWA unter anderem auf ein Verbot der Kastenstandhaltung für Zuchtsauen hin. Denn obwohl das Bundesverwaltungsgericht bereits 2016 bestätigt hat, dass die gängige Kastenstandhaltung seit 30 Jahren sowohl der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung als auch dem Tierschutzgesetz widerspricht, bleiben die Behörden bis heute untätig. Des Weiteren pocht ARIWA darauf, den tierschutzwidrigen Verkauf lebender Hummer verbieten zu lassen. Denn nicht nur der lange Transport aus Nordamerika und die sogenannte »Hälterung«, die Aufbewahrung lebender Tiere, führt zu Leid und Schmerzen bei Hummern. Auch die allein zugelassene Tötungsmethode – die Tiere lebendig in siedendem Wasser zu kochen – ist in jedem Fall tierschutzwidrig.

Eine erfolgreiche Verbandsklage auf Akteneinsicht könnte auch erhellende Einsichten in die Kontroll- und Vertuschungspraktiken einiger Veterinärbehörden bringen. Mangelhafte oder fehlende Kontrollen führen regelmäßig dazu, dass Rechtsverstöße jahrelang nicht aufgedeckt werden. Durch die Verweigerung jeglicher Akteneinsicht haben viele Veterinärämter die erforderliche Transparenz vermissen lassen und so die Verbandsklage bereits im Ansatz ausgehebelt.

Besonders hob sich mit dieser Taktik der Kreis Steinfurt hervor, in dem auch die Schweinemast der Familie der ehemaligen CDU-Landwirtschaftsministerin Christina Schulze Föcking liegt. Ihr und ihrem Mann droht ein mögliches Berufsverbot, sollte die anhängige Tierschutz-Verbandsklage von ARIWA erfolgreich sein.

Ob diese Klagen weitergeführt werden können, wenn das Gesetz außer Kraft tritt, ist zum jetzigen Zeitpunkt ungewiss. Eine Verfahrenseinstellung dürfte der Koalition in NRW gelegen kommen: CDU und FDP machen seit jeher Lobbypolitik für mächtige Branchen. Der Tierindustrie greifen sie auch dadurch unter die Arme, dass sie eine härtere Bestrafung von Recherche-Aktivist*innen und den Entzug der Gemeinnützigkeit für Organisationen, die entsprechendes Filmmaterial veröffentlichen, fordern. Das Ende des Tierschutz-Verbandsklage-Gesetzes in NRW ist ein herber Rückschlag für den Tierschutz, der immerhin seit 2002 Verfassungsrang besitzt. Mit der Abschaffung der Tierschutz-Verbandsklage wird die einzige Möglichkeit, das geltende Tierschutzrecht konsequent umzusetzen, eliminiert: zum Nachteil der Tiere und zum alleinigen Nutzen der Tierhalter.

Stand: 08/2019 | Text: © Animal Rights Watch e.V. | Bilder: © Animal Rights Watch e.V.

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