8497 Unterschriften übergeben: Kein UNESCO-Weltkulturerbe für tierquälerische „Anbindehaltung“

Der Landkreis Garmisch-Partenkirchen bewirbt sich um den Titel UNESCO-Weltkulturerbe für die dortige Kulturlandschaft. In diesem Zuge soll ausdrücklich auch die saisonale „Anbindehaltung“ von Rindern als schützenswertes Kulturgut eingestuft werden [1]. Diese „Anbindehaltung“ widerspricht eindeutig dem Tierschutzgesetz, sie ist unsägliche Tierquälerei und keine kulturelle Errungenschaft, die geschützt werden sollte. Nicht umsonst wird juristisch und politisch schon seit Jahren ihre Abschaffung gefordert [2, 3, 4, 5 u. a.]. 8497 Menschen fordern die UNESCO auf, den Antrag aus Tierschutzgründen abzulehnen.

29. September 2021

„Kombinationshaltung“ ist „Anbindehaltung“

Für die Kopplung der Bewerbung an die „Anbindehaltung“, in der Kühe oft über Monate unbeweglich an ein und derselben Stelle angekettet sind, hagelte es viel Kritik von Tierschützer*innen. Doch statt diese tierquälerische Haltung aus der Bewerbung zu entfernen, wurde lediglich der Begriff „Anbindehaltung“ gegen den Begriff „Kombinationshaltung mit Weidegang“ ausgetauscht. Diese „Kombinationshaltung“ bedeutet jedoch nichts anderes als „Anbindehaltung“ mit gelegentlichem bzw. saisonalem Freilauf [6].

Auszeichnung würde Verbot erschweren

Eine Auszeichnung als Weltkulturerbe würde diese Tierquälerei nun in ein positives Licht rücken und damit künftige Verbotspläne des Gesetzgebers erschweren. Über 7000 Menschen sprechen sich gegen die Pläne des Landkreises aus und lehnen die tierquälerische „Anbindehaltung“ ab, egal ob saisonal oder ganzjährig. Die Unterschriften werden online an das Welterbezentrum der UNESCO in Paris übergeben.

Stand: 09/2021 | Text: © Animal Rights Watch e.V. | Bilder: © Animal Rights Watch e.V.

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