Tierhaltungsverbot für Straathof ist begrüßenswert – Aber keine umfassende Lösung

Am Montag den 04. Juli 2016 hat das Magdeburger Verwaltungsgericht das Tierhaltungsverbot gegen „Schweine-Baron” Adrianus Straathof bestätigt. Er fiel immer wieder durch Gesetzesverstöße und unhaltbare Zustände in seinen Schweinezucht- und Mastbetrieben auf. Dass Straathof jedoch nicht das schwarze Schaf einer ansonsten passablen Branche ist, hat Animal Rights Watch durch jahrelange Recherchen in ganz Deutschland gezeigt.

04. Juli 2016, Magdeburg

Das System ist generell fragwürdig

Zustände wie bei Straathof finden sich in sehr vielen Anlagen. Daher kann ein individuelles Tierhaltungsverbot nicht die Lösung für die Probleme eines generell fragwürdigen Systems sein. Selbst wenn das Urteil die Schließung aller Betriebe des Straathof-Imperiums in Deutschland bedeuten würde, wäre es nur ein Tropfen auf den heißen Stein, da die Schweineproduktion an sich grausam ist. Wer das Problem nur bei einzelnen schlechten Haltern sieht und denen die Tierhaltung verbietet, macht sich was vor. Die flächendeckende, gesetzlich legitimierte Tierquälerei in der Schweinehaltung kann durch Berufsverbote für Einzelne nicht abgestellt werden. Die Zustände in Straathof-Anlagen sind schlimm – aber durchschnittlich. So wie in Straathofs Anlagen sieht es in jeder zweiten Schweinezucht aus.

Tierhaltungsverbot unwirksam

Dass ein Tierhaltungsverbot gegen Straathof unwirksam ist, zeigt sich auch darin, dass die Betriebe der ehemaligen Straathof Holding inzwischen unter anderem Namen weiter betrieben werden. Selbst die Schließung der Schweinezucht Gladau zeigte keine konkrete Wirkung. Seit fast einem Jahr wird die riesige Anlage weitergeführt – lediglich mit anderem Firmennamen.

Signal an andere Staatsanwaltschaften und Gerichte

Trotzdem begrüßt Animal Rights Watch das Urteil des Magdeburger Verwaltungsgerichts. Das Urteil kann als Botschaft an andere Staatsanwaltschaften und Gerichte verstanden werden, den im Grundgesetz verankerten Tierschutz endlich ernst zu nehmen und Verstöße zu verfolgen. Die wirklichen Fehlentwicklungen liegen jedoch im System selbst. Schweinezucht und Schweinemast sind auch ohne Gesetzesverstöße unvorstellbar grausam. ARIWA spricht sich daher für einen Komplettausstieg aus der Tierhaltung und für die Förderung pflanzlicher Alternativen aus.

Die Aufdeckungen von Animal Rights Watch in den Schweineställen von „Schweinebaron“ Adrian Straathof erschütterten mehrfach Millionen Fernsehzuschauer zutiefst: Totgeschlagene Ferkel, Nichteinhaltung der geringen Tierschutzvorgaben, massive zehntausendfache Tierquälerei. Im November 2014 griffen endlich die Behörden in Sachsen-Anhalt, wo Straathof in Gladau eine Zuchtanlage mit ca. 70.000 Schweinen betreibt, konsequent durch und verhängten ein Tierhaltungs- und Betreuungsverbot. Im Januar ordnete die zuständige Behörde Jerichower Land eine Betriebsschließung der Straathof-Anlage in Gladau bis Ende August 2015 an. Jetzt steht fest: Straathof, einer der größten Schweinezüchter Europas, gibt die Anlage in Gladau tatsächlich auf. Den Mitarbeitern sei bereits gekündigt worden.

Wir fordern nun von den Behörden in den anderen Bundesländern, wo Straathof-Betriebe ansässig sind, ein ebenso konsequentes Vorgehen. Dass selbst hohe Strafzahlungen ihn nicht von illegalen Praktiken abhalten, hat er bereits hinlänglich bewiesen. In Mecklenburg-Vorpommern, wo die Straathof-Holding derzeit drei Anlagen betreibt, drohen aktuell Strafzahlungen von 1500 Euro täglich je Anlage, weil die zur Sicherung des Tierschutzes verhängten Behördenauflagen bislang nicht umgesetzt wurden. Die Geschäftsführung musste Straathof aufgrund seines Schweinehaltungsverbotes zwar abgeben. Dass sich nun die Bedingungen in den Anlagen grundlegend ändern, darf bezweifelt werden: Die Geschäftsführung in den MV-Betrieben hat Straathofs Sohn Martin übernommen.

Die Aufgabe der Anlage in Gladau zeigt, dass Standorte, an denen Behörden tatsächlich bei Missständen einschreiten, für jemanden wie Straathof absolut uninteressant sind. Behörden müssten unabhängig von der Betriebsgröße und dem Betreiber ihre rechtlichen Spielräume nutzen. Dass nur wenige das tun, zeige nicht nur der Fall Straathof. In manchen Kreisen dokumentierten Kontrollbehörden bei 50% der besuchten Schweinebetriebe Missstände, die bei den betroffenen Tieren zu erheblichen Leiden, Schmerzen und Schäden führten. Zu Tierhaltungsverboten und Betriebsschließungen käme es hingegen selbst bei „Unbelehrbarkeit“ der Betreiber fast nie. Würden die Behörden schärfer sanktionieren, dürften sich die Betriebs- und Tierzahlen deutlich verringern.

Stand: 11/2019 | Text: Animal Rights Watch e.V. | Bilder: Animal Rights Watch e.V.

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