Neuregelung der Kastenstandhaltung: Was bringen Reformen wirklich?

Tierschutz ist in Deutschland im Grundgesetz verankert. Wie die praktische Umsetzung am Widerstand von Politik, Lobby, Justiz und Behörden scheitert, zeigt die aktuelle politische Entwicklung zur Kastenstandhaltung von Zuchtsauen.

19. August 2019, Deutschland

Kastenstände rechtswidrig

Sauen werden fast die Hälfte Ihres Lebens in körpergroßen Metallkäfigen – sogenannten Kastenständen – eingesperrt. Standardmäßig sind die so schmal, dass die Sauen im Liegen nichtmals ungehindert ihre Beine ausstrecken können. 2015 urteilte das Oberverwaltungsgericht Magdeburg, dass diese schmalen Kastenstände gegen die geltende Verordnung verstoßen, die wohlgemerkt bereits seit über 30 Jahren gilt. (Seit 1988 war in der Schweinehaltungs-Verordnung geregelt, dass Sauen im Liegen ihre Beine ausstrecken können müssen, seit 2006 steht dies so in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung).

Neuregelung begeht weiter Rechtsbruch

Fast 4 Jahre nach dem Magdeburger Urteil hat Agrarministerin Julia Klöckner eine Neuregelung der Kastenstandhaltung vorgeschlagen. Nach ihren Vorstellungen müssen die Zuchtbetriebe in 15 Jahren auf Kastenstandmaße umstellen, die weiterhin unter den Vorgaben des Magdeburger Urteils bleiben. Inzwischen befasst sich die Bundesregierung mit der anstehenden Neuregelung. Mitglieder des beteiligten Tierschutzgremiums sagen: Agrarministerin Julia Klöckner (CDU, Foto) „begeht bewussten Rechtsbruch, wenn die Verordnung wie geplant beschlossen wird“ (Quelle).

Als wäre das nicht dreist genug, fordert der Bauernverband „ein umfassendes Investitionsförderprogramm” sowie noch großzügigere Baugenehmigungsverfahrenen und malt die Schweinezüchter-Apokalypse an die Wand: „Sonst ist die bäuerliche Sauenhaltung in Deutschland spätestens in 12 Jahren Geschichte.”

Einen besseren Beleg dafür, was ein Reformkurs für Tiere bringt, kann es kaum geben.

Stand: 08/2019 | Text: © Animal Rights Watch e.V. | Bilder: © Animal Rights Watch e.V.

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