Gericht lehnt Klage für Verkaufsverbot lebender Hummer ab

Animal Rights Watch hatte im Mai 2017 Klage gegen die Stadt Düsseldorf eingereicht, um den Verkauf lebender Hummer untersagen zu lassen. Der Grund: Die Haltung und der Verkauf von Hummern sind per se tierschutzwidrig. Die Klage wurde am 24. Januar 2020 vom Verwaltungsgericht Düsseldorf abgewiesen, da das zugrundeliegende Gesetz über das Verbandsklagerecht in Nordrhein-Westfalen nicht mehr in Kraft ist. Damit ist das Kalkül der schwarz-gelben NRW-Landesregierung aufgegangen, die das Verbandsklage-Gesetz Ende 2018 auch deshalb nicht verlängert hatte, um die bereits anhängigen Klageverfahren vorzeitig zu beenden. ARIWA hatte insgesamt vier Tierschutz-Verbandsklagen angestoßen, deren Ausgang weiter ungewiss ist.

24. Januar 2020, Düsseldorf

Mit einer im Mai 2017 eingereichten Tierschutz-Verbandsklage pocht ARIWA darauf, den tierschutzwidrigen Verkauf lebender Hummer verbieten zu lassen. Denn nicht nur der lange Transport aus Nordamerika und die sogenannte „Hälterung“, die Lagerung lebender Tiere in engen, überfüllten Behältern ohne Rückzugsmöglichkeit und Futter, führt zu Leid und Schmerzen bei Hummern. Auch die allein zugelassene Tötungsmethode – die Tiere lebendig in siedendem Wasser zu kochen – ist in jedem Fall tierschutzwidrig.

Weitere juristische Schritte werden geprüft

Ende 2018 ist das Gesetz über das Verbandsklagerecht in Nordrhein-Westfalen außer Kraft getreten. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf ist der Auffassung, dass damit auch alle bereits eingereichten Klagen abzuweisen sind. Im vorliegenden Fall zweifelte das Gericht zudem die Eignung der Tierschutz-Verbandsklage für eine generelle Untersagungsverfügung an. Das heute gefällte Urteil dürfte der Koalition in NRW gelegen kommen: Die Regierungsparteien machen seit jeher Lobbypolitik für mächtige Branchen. Durch die Nichtverlängerung des Gesetzes wurden unliebsame Klagen im Keim erstickt: zum Nachteil der Tiere und zum alleinigen Nutzen der Profiteure der Tierindustrie. Wir werden jedoch weitere juristische Schritte prüfen.

Stand: 01/2020 | Text: Animal Rights Watch e.V. | Bilder: Animal Rights Watch e.V. | M.studio fotolia.com

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