Illegale Schweinezuchtpraxis in Deutschland
Seit dem 1. Januar 2013 müssen EU-weit neue Regelungen in Schweinezuchtbetrieben umgesetzt werden: Zuchtsauen dürfen unter anderem nicht mehr dauerhaft in Kastenständen fixiert, sondern müssen während eines Teils ihrer Trächtigkeit in Gruppen gehalten werden. Trotz 12jähriger Übergangsfrist erfüllten 17 EU-Mitgliedsstaaten Anfang Januar das geltende EU-Tierschutzrecht nicht. Auch Schweinegigant Deutschland nicht. Selbst ein Dreivierteljahr später existieren entgegen der Behauptungen des Landwirtschaftsministeriums noch in vielen deutschen Schweineställen verbotene Haltungen.
28. November 2013, Sachsen, Thüringen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt
Spiegel-Online, NDR und ARD Tagesthemen berichten mit aktuellem Foto- und Videomaterial von Animal Rights Watch.
Keine offiziellen Zahlen verfügbar
Während EU-Diplomaten im Januar schätzten, dass ca. ein Viertel der deutschen Schweinezuchtbetriebe unter Bruch von EU-Gesetzgebung produzierten und mit Vertragsverletzungsverfahren drohten, konstatierte einer der Parlamentarischen Staatssekretäre des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Dr. Robert Kloos, die mittleren und großen Betriebe hätten die Umsetzung vollzogen. „Wir stellen fest, dass die mittleren und großen Betriebe alles bereits umgesetzt haben“, so Kloos im Januar 2013. Lediglich kleinere Betriebe „täten sich schwer mit der Umsetzung“. Im ersten Quartal 2013 sollte die Umsetzung dann bundesweit abgeschlossen sein. Brisant: Zahlen und Kenntnisse zum Stand der Umsetzung lagen zu diesem Zeitpunkt weder im Landwirtschaftsministerium noch sonst irgendwo vor, weil überhaupt keine flächendeckenden Betriebskontrollen stattgefunden hatten.
Vorteil für deutsche Schweinezüchter
Recherchen von Animal Rights Watch deckten bereits im Februar 2013 auf, dass in deutschen Schweinezuchtanlagen systematisch gegen geltendes Tierschutzrecht verstoßen wird – auch in vielen vom Landwirtschaftsministerium als gesetzeskonform arbeitend bezeichneten mittleren und großen Betrieben. Gegen Deutschland und sieben weitere EU-Mitgliedstaaten leitete die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren wegen Verstoßes gegen die Pflicht zur Gruppenhaltung von Sauen ein, verschickte „blaue Briefe“ als „letzte Mahnung“. Was Deutschlands Schweineproduzenten so weit nicht interessieren brauchte, dass nicht sie, sondern die Allgemeinheit für die Begleichung zu erwartender Strafzahlungen zur Kasse gebeten werden würde. Jeder Tag mehr, an dem ein Schwein trotz Verbot im Kastenstand eingepfercht ist und andere tierschutzrechtliche Vorschriften missachtet werden, barer Gewinn für den Schweinezüchter, ein klarer Wettbewerbsvorteil für Deutschland – und noch mehr Leiden für die Zuchtsauen, als ihnen sowieso und legal zugemutet werden.
Versagende Kontrollen
Eine kleine Anfrage bezüglich des Umsetzungsstandes der Gruppenhaltung von Zuchtsauen an den niedersächsischen Landtag im Juni 2013 förderte zutage, dass auch in der Schweinehochburg Deutschlands seit einem halben Jahr in noch unbekanntem Maß gegen Tierhaltungsvorschriften verstoßen wird. Fast 100 Betriebe hatten die für die Kontrollen zuständigen Veterinärämter bis Mitte des Jahres ausfindig gemacht, welche die Gruppenhaltung für Sauen nicht umgesetzt hatten. Und die Kontrollen in den schweinestärksten Landkreisen waren längst nicht abgeschlossen: In 72,2 % aller Betriebe im Emsland hatten bis Ende Juni noch keine Kontrollen stattgefunden, in Osnabrück fehlten noch 57,3 % der Kontrollen, in Cloppenburg war noch ein Viertel der Betriebe unkontrolliert. Schlamperei ließen sie sich nicht vorwerfen: Dem einen war angeblich die Vogelgrippe dazwischen gekommen, der andere berief sich darauf, seine Sache so erst zu nehmen, dass die Kontrollen eben länger dauerten.
Im August waren allein im Emsland noch mehr als die Hälfte der 668 ansässigen Schweinebetriebe unkontrolliert. Umso erstaunlicher, dass zwei Monate später Vollzug gemeldet wurde: Alle Betriebe seien kontrolliert, Niedersachsens Schweinehaltung sei nun EU-konform umgestellt. 60 Betriebe wurden wegen Verstößen mit einer Geldbuße belegt, 4 Betrieben sei die Haltung untersagt worden.
Erschütternde Rechercheergebnisse
Dass der Vollzug nur auf dem Papier existiert, zeigen die aktuellen Recherchen von Animal Rights Watch: Zuchtsauen, die permanent in Kastenständen gehalten werden, Kastenstände, die nicht einmal so breit sind, dass die Schweine sich auf die Seite legen können, kein Trinkwasser, kein Beschäftigungsmaterial. Und dies alles nicht etwa im Einzelfall, sondern systematisch, vorsätzlich und verbreitet. Animal Rights Watch liegt aktuelles Filmmaterial aus verschiedenen Schweinezuchtbetrieben aus vier Bundesländern vor, welche diese massiven, systematischen Vergehen gegen geltendes Recht belegen. Auch aus einem niedersächsischen Betrieb, der bereits im Februar von der Tierrechtsorganisation wegen Verstößen angezeigt wurde. Dass diese bis jetzt nicht abgestellt wurden, zeigt den Stellenwert des Tierschutzes im Land. Die Schweinehaltungsverordnung selbst sei schon „eine reine Lobbyveranstaltung“, die hauptsächlich der Produktionssicherung und weniger dem Tierschutz diene. Minimale Anforderungen wie der Zugang zu Trinkwasser werden nicht erfüllt, diese massiven Verstöße trotz Anzeigen und Kontrollen nicht abgestellt. Und ob ein Schweinezüchter der Pflicht nachkommt, die Zuchtsauen zumindest in der Hälfte der Zeit in Gruppen zu halten, statt sie dauerhaft in Metallkäfige zu zwängen, kann bei den bestehenden Haltungssystemen überhaupt niemand kontrollieren.
Die Reaktionen
Stand: 12/2013 | Text: Animal Rights Watch e.V. | Bilder: Animal Rights Watch e.V.